Wie geht das mit dem Pfand für Leergut. Verluste?
Annahme: Ich habe einen Kiosk und verkaufe Bier, nebenan ist ein Supermarkt mit Leergutautomat. Meinen Kunden ist es zu nervig die Flaschen mir zurück zubringen und stecken sie in den Supermarktautomaten. Ich mache da doch Verluste und der Supermarkt Gewinne, oder?
11 Antworten
dein Gedankengang bedarf einer Erklärung. Hinter dem Begriff "Pfand" steht doch ein Geldwert. A, Kiosk wir das Getränk plus Pfand erworben und im Supermarkt sich das Pfand zurück geholt, was für ein Verlust soll denn nun beim Kiosk entstehen?
Entgegen den ganzen Schlaumeierantworten ist deine Frage durchaus berechtigt und du hast im Grunde auch recht damit - vermutlich ohne es selbst zu wissen.
Ein Händler der mehr pfandpflichtige Verpackunen verkauft als er zurück bekommt, macht tatsächlich theoretische Verluste. Praktisch werden diese Verluste jedoch über den Verkaufspreis aufgefangen.
Der Hintergrund ist, dass das Pfand auf allen Handelsstufen zzgl. MwSt ist und nur bei Abgabe an den Endverbraucher inkl. Das ist auch der Grund warum so viele private Händler (Kiosk, Spätkauf, Imbiss etc.) Bier im Angebot im Discounter in Massen holen, aber nie dort zurück bringen, weil sie im Grosshandel für einen Kasten für den sie 3,10 bezahlt haben rund 3,69 zurück bekommen bzw. für eine 25 Cent Flasche rund 29 Cent. Deshalb nehmen die Automaten bei Lidl auch Dosen zurück obwohl sie gar keine verkaufen und sie gar nicht zurück nehmen müssten. Aber dem dem Wert der so gesammelten Rohstoffe, kommen halt noch die Beträge zzgl. MwSt der Fremdgebinde die sie zurück genommen haben.
Was bitte? Es gibt keine Pfandbefreiung für einzelne Geschäfte.
Die Pfandpflicht (Einweg) betrifft alle in der Verpackungsverordnung genannten Getränke / Verpackungen die innerhalb Deutschlands gehandelt bzw. an den Endverbraucher abgegeben werden. Es gibt weder Ausnahmen für Kioske noch für den Onlineversand.
Ich kenne den Unterschied zwischen Mehrweg und Einweg bestens. Was die MwSt. angeht macht das aber keinen Unterschied.
Pfand ist - finanztechnisch gesehen - ein "durchlaufender Posten"! Aber erfordert Personaleinsatz! Sei doch froh, wenn Du weniger Arbeit hast und die Leute vom Supermarkt den Brassel damit haben, die zu sortieren und zu ihrem Mutterkonzern zu bringen!
Nein, das ist in der Buchführung nur ein durchlaufender Posten. Der Supermarkt nimmt den Pfand (z.B. in Höhe von 5 €) an und zahlt dem Kunden diesen aus. Der Großhändler erstattet ihm aber diese 5 € wieder, denn an den gibt er ja das Leergut weiter. Genauso bei Dir. Du bazahlst als Kioskbesitzer beim Kauf der Getränke dem Großhändler den Pfand. Und den Pfand berechnest Du Deinen Kunden ja weiter, bekommst also von ihnen das Geld erstattet. Verstanden?
Richtig erklärt, zu den Beträgen kleine Anmerkung;
Supermarkt nimmt Pfand für 5€ an und zahlt dem Pfand abgebenden Kunden 5€ aus
Supermarkt gibt das bepfandete Leergut an Großhändler weiter und erhält 5,95€ (5,00 + 19% MwSt)
Kiosk kauft pfandbelastete Ware für 5€ + 19% MwSt. = 5,95€ beim Großhändler und verkauft die Ware an seine Kunden zzgl. Pfand 5€ ohne Weitergabe der Mehrwertsteuer.
Mach den verkaufspreis + Pfand, dann hast du dein Geld wieder drin.
Was ist daran so schwer ?
Du bekommst doch dann dein Pfand, Ist dann ne Nullrunde, aber du verlierst kein Geld dabei.
offenbar bist du der Meinung, der Kiosk verkauft die Getränke ohne Pfand. Wäre es so, würde der Kiosk gegen die Pfanderhebungspflicht verstoßen.
Oder dachtest du Kioske verkaufen pfandfrei?
Dieser Eindruck wird oftmals erweckt, weil viele leider nur Komplettpreise angeben, auch wenn der Pfandwert separat ausgewiesen werden muss. Er ist aber im Verkaufspreis enthalten.