Wie bekomme ich mein Geld zurück (inkl. Katzensitting, Asthma, Missbrauch der Schulpflicht)?

4 Antworten

Nein,

d a s machst Du bitte nicht! Du drohst dieser Person nicht und sagst nciht zu ihr, wenn sie Dir Dein Geld nixht zurückgibt, informierst Du das Jugendamt! Denn eine solche Vorgehensweise kann man Dir als Nötigung auslegen. Und diese ist ein Straftatbestand!

Du machst etwas anderes:

Du schreibst dieser Person einen eingeschriebenen Brief, kann auch ein Einwurf-Einschreiben sein, in dem Du ihr mitteilst und genau auflistest, wieviel Geld sie Dir schuldet. Am besten mit Datum! Sodass daraus klar ersichtlich ist, dass Deine Forderung berechtigt ist! Dann setzt Du dieser Person eine Frist von 14 Tagen mit dem Datum des Tages, an dem der Betrag bei Dir eingegangen sein muss!

Und dann, wenn sich diese Person tatsächlich bei Dir immer noch nicht gemeldet und auch nicht damit begonnen hat, Dir wenigstens einen Teilbetrag davon zurückbezahlen, dann - dann g e h s t Du ohne Vorwarnung aufs Jugendamt bzw. informierst dieses bzw. die Schulbehörde!

Ein 9-jähriges Kind nicht in die Schule zu schicken, ist ja unglaublich! Du solltest auf jeden Fall so viel Rückgrat haben, dies der zuständigen Behörde zu melden! Wenn Du Dich ob dieses Wissens schon nicht strafbar machst, so ist es dennoch moralisch verwerflich, zu wissen, dass ein 9-jähriges Kind willentlich vom Schulbesuch abgehalten wird, und Du unternimmst ncihts dagegen und lässt dies geschehen, weil es Dich angeblich ncihts angeht!

Aber Du solltest mit dieser Person kein persönliches Gespräch mehr führen, sondern ihr lediglich das nötge Schreiben per Einschreiben zukommen lassen! Damit sie sieht, wie ernst es Dir ist!

Und hüte Dich, sie mit der Jugendamt-Drohnung zu erpressen! Da kann für Dich der Schuss schnell nach hinten losgehen! Insofern würde ich Dir raten, Dich von dieser Person fern zu halten und nur schriftlich mit ihr zu verkehren, sodass Du durch einen eventuellen Schriftverkehr auch Nachweise über ihr Verhalten hast!

Viel Glück! Und gutes Gelingen!

Regilindis

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also: Ich checke nicht warum DU IHR Geld zahlst? Katzensitting ist doch eine Arbeit. Warum zur Hölle bezahlst du dafür Geld?

Und weiter: Wenn ich jemand fürs Katzensitting beauftrage und der hat ne Katzenallergie dann ist das (sorry) abolut nicht mein Problem. Und es ist auch nicht dein Job aufzuräumen.

Ich denke du hast dich komplett ausnutzen lassen. Hak es ab und lerne daraus. Rechtlich dürfte es schwierig werden. Kommt auf den Vertrag an. Aber irgendwie vermute ich, gibt es keinen.

Ich verstehe nicht was sie dir zahlen sollte, wenn du als Katzensitter eine Katzenallergie hast, ist das doch nicht das Problem der Auftraggeberin.


Warum sollte Dir die Person Geld schulden? Welche vertraglichen Pflichten hat sie denn verletzt?

Sie kann doch nichts dafür, dass Du gegen Katzen allergisch bist.

Dass Du sie erpressen willst, ist strafbar.


Fxckegoists 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 22:56

Von einer Erpressung war nicht die Rede.

segler1968  01.10.2024, 22:57
@Fxckegoists

Doch: Du drohst damit das Jugendamt zu informieren, wenn Sie dir kein Geld gibt. Das ist Erpressung in Reinform.

Fxckegoists 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 23:05
@segler1968

Ich denke, das Kind bei bestehender Schulpflicht nicht zur Schule zu schicken, ist eine weitaus größere

segler1968  01.10.2024, 23:06
@Fxckegoists

Ja klar kannst Du sie anzeigen. Aber ihr mit einer Anzeige zu drohen und gegen Geld darauf zu verzichten ist halt eine Erpressung

Fxckegoists 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 23:29
@segler1968

Gut, dann verpetz ich die Alte halt bei der Polizei. Dann wird's halt noch teurer für sie und im besten Fall ist das arme Kind seine Hexenmutter los.