Wie alt muss die Begleitperson sein/ Kino?

4 Antworten

Für einen 4 jährigen muss mindestens eine erziehungsbeauftragte Person anwesend sein (JuSchG §11 Abs.3 Nr.1, diese muss mindestens 18 Jahre alt sein, siehe JuSchG §1 Abs.1 Nr.4: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__1.html

Als korrekte Begleitperson gelten soweit ich weiß nur die Eltern, aber ich glaube die Kinos sehen das nicht so ganz genau.

Die Begleitperson muss volljährig sein und der Film muss ab 0 Jahren freigeben sein.

Ein 4-jähriger gehört überhaupt nicht ins Kino, er kann mit einem Film noch nichts anfangen. Entweder er fängt nach 10 Minuten an zu quengeln, oder er schläft ein.

Anonymuuuus747  10.01.2022, 18:55

Was redest du ? Ich geh einmal im Monat mit meinen Kindern ins Kino .! Familien Tag nennt man sowas ! Meine Kinder lieben es und meine Söhne sind 4 und 2 und beide schlafen nicht ein und bleiben sitzen und schauen den Film an ! Kommt anscheinend darauf an wie die Aufmerksamkeitspanne anderen Kindern ist 😉 meine Kinder bleiben immer sitzen und quengeln nicht keiner schläft ein nichts .

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Meryem180 
Fragesteller
 10.01.2022, 18:56

Falsch, er war schonmal im Kino. Da war er sogar jünger und Probleme gab es nicht. Außerdem ist es laut Info erlaubt das man ab 3 Jahren ins Kino darf.

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