Wheelie vor Polizei?

4 Antworten

Das kommt auf die konkreten Umstände an. Als Verstoß gegen § 1 Absatz 2 StVO ist eine Ahndung nach § 49 iVm § 24 Absatz 1, 3 Nummer 5 StVG im Allgemeinen möglich.

Ich hoffe du hast dich auf die Nase gelegt und deine Maschine hat einen Totalschaden.

Wenn du sowas machen willst,weil dein Schwanz zu kurz ist, dann mach das gefälligst auf privaten Grund und nicht im öffentlichen Bereich

Ja, da es als Verstoß gegen Paragraph 1 StVO gewertet werden kann. In Österreich gibt es jetzt dafür Bußgelder bis 10.000€.

denkt ihr wenn die Polizei vorbei fahren würde dass ich eine Strafe bekommen würde?

Mit Sicherheit ja. Denn auf einem Rad zu fahren, da wird Dir sicherlich unterstellt, dass Du das Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hast, selbst wenn Du darin Weltmeister wärst. Das ist für Shows auf Privatgelände ok (auch wenn ich Wheelies für sinnfreie Material-Quälerei halte), hat aber im öffentlichen Raum nichts zu suchen.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4