WG bezahlen/leben?

2 Antworten

Um einen möglichen Bafög - Anspruch musst Du dich schon selber kümmern und wenn es so weit ist, einen entsprechenden Antrag stellen.

Wohngeld kommt schon aus dem Grund nicht in Betracht, weil man dafür schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein muss, was Du ja nun einmal nicht bist und dazu würde dann noch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich sein, da wird dein Einkommen durch den Minijob wohl kaum ausreichen.

Wenn es unter 25 Jahren keinen wichtigen Grund für den Auszug beim Vater gibt, den das Jobcenter dann auch als solchen anerkennen würde, dann würdest Du für Miete nicht 1 Cent bekommen, weil es dann keine Bewilligung der Kostenübernahme für Miete vom Jobcenter geben würde.

Dir stünde dann ggf. noch eine Aufstockung bis zu deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, der dir auch bei deinem Vater zusteht, derzeit liegt der bei 402 € pro Monat.

Würdest Du also 520 € Brutto verdienen und auch Netto aufs Konto bekommen, dann liegt der Freibetrag bei 184 € und das anrechenbare Nettoeinkommen bei max. 336 € im Monat.

Es würde dann max. eine Aufstockung von 66 € gezahlt, wenn Du dann nicht noch das Kindergeld von nun 250 € bekommst, wenn Du z.B. als ausbildungssuchend gemeldet bist, auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist, nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und nicht min. Unterhalt von den Eltern in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Dann würde es selbst diese Aufstockung von angenommen 66 € nicht geben.

Du kannsrt Wohngeld beantragen oder beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Auszug stellen. Vielleicht erkennt man Dich als "Härtefall" an.

Eventuell kommt auch BAB für Dich in Frage.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Wenn Du von zu Hause ausziehst, muß der Vater schlimmstenfalls auch umziehen, falls die Wohnung für ihn alleine nicht mehr als angemessen gilt.

Dies solltet Ihr vorher papierschriftlich abklären.

Telefonate und Emails haben rechtlich keine Bedeutung.

isomatte  13.02.2023, 12:16

Wohngeld könnte man erst dann beantragen, wenn man schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügt.

Besser Du schreibst nichts mehr über Wohngeld, solange Du die Voraussetzungen nicht kennst !

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