Werksstudend Jobcenter?

2 Antworten

Wenn dein Sohn unter 25 Jahren noch in deinem Haushalt lebt, würde er mit dir eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, solange er seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könnte.

Du hättest dann also in Vertretung für ihn auch als Student Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter.

Kann er seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, fällt er auch unter 25 Jahren aus deiner BG - Bedarfsgemeinschaft raus, dann gibt es für ihn auch keine Leistungen mehr und er muss unter Berücksichtigung von Kindergeld was Du für ihn bekommst seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an dich zahlen.

Derzeit bleibt Erwerbseinkommen für Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind bis auf Höhe der Minijobgrenze ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.

Gilt auch bei einer Azubivergütung, wäre das Brutto höher als die Minijobgrenze, kämen zum erhöhten Grundfreibetrag weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Der gesamte Freibetrag würde dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen, welches dann auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Was ist denn mit Bafög - musste er doch sicher auch beantragen, was bekommt er denn da, was verdient er Brutto und Netto, wie viele Personen inkl.dir und Sohn leben im Haushalt und was musst Du für die Warmmiete und Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Einkommen des Kindes kann im Regelfall nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden, eine Ausnahme bildet da nur das Kindergeld unter 25 Jahren.

Würde das Kind seinen Bedarf ohne Kindergeld oder nur mit einem Teil davon mit anderem anrechenbaren Einkommen decken können, würde es wie erklärt aus deiner BG - Bedarfsgemeinschaft fallen.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld, was das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde, wäre wieder dein Einkommen und würde entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen bzw.den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Würdest Du nicht schon auf dein ALG - 1 beim Jobcenter 30 Euro Versicherungspauschale berücksichtigt bekommen, könntest Du diese beim nicht mehr benötigten Kindergeld absetzen.

Wenn er Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, wird sein Einkommen grundsätzlich angerechnet.

Studenten unter 25 haben jedoch aktuell noch einen erhöhten Freibetrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.