Werden Türken auch versprochen wie Türkinen?

12 Antworten

Ja, es gibt Absprachen zwischen den Familien. Da allerdings der Mann sich sowieso alle Freiheiten in der Ehe nimmt, ist es ihm egal ob er verheiratet ist oder nicht. Da in der islamischen Tradition ein Mann sogar 4 Frauen heiraten darf kommt es allein auf die Mitgift bzw. der Einfluss der Familie der Braut an.

Soweit ich weiß, kommt es schon vor, dass die Väter eine spätere Hochzeit ihrer Kinder vereinbaren. Das gilt dann schon auch für den Jungen/Mann. Auch er kann das Ansehen seiner Familie schädigen, wenn er sich nicht ein Ehrenwort hält.

Allerdings kann er vor der Hochzeit machen, was er will. Die Braut natürlich nicht.

delyla  20.01.2010, 20:30

Du solltest Deinen Freund schon mal danach fragen, ob er versprochen ist. Wenn ja, kann es gut sein, dass er Dich deshalb eines Tages sitzen lässt.

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kleinefragemal  29.12.2015, 18:25

mag traditionell ja so sein, dass die Jungs/Männer eher "machen was sie wollen" :/ - und man bei Frauen eher darauf achtet, dass sie vor der Ehe noch "rein" bleiben .. aber Fakt ist, dass hat nichts mit Islam zutun, da ist es dem Jungen/Mann nämlich ganz genauso verboten wie der Frau GV vor der Ehe zu haben...

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Wieso wird das eig von irgendwelchen Leuten die null Ahnung haben so negativ dargestellt.

  • Der Junge verspricht seiner Freundin die Ehe.Also könnte deine Freund auch dir die Ehe versprechen wenn er fest davon überzeugt ist dich zu heiraten.Und das alles findet statt,ohne das die eltern dabei sind.Es sei den man will das auch mit dem Eltern teilen.
  • Ich glaube nicht das deine Freundin versprochen war weil man musst nicht wegen sowas in die Türkei.
SchattenBraut 
Fragesteller
 22.01.2010, 14:48

Doch musste sie aber damit sie sich gleich an ihn gewöht ect..

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zum heiraten gehören doch 2, oder?! wenn also ein mädchen versprochen wird, dann ist automatisch ein junge an sie versprochen.

Das islamische Urteil bezüglich einer Zwangsehe ist folgendes

Es besteht Konsens, dass eine Ehe ungültig ist, bei der eine Frau gegen ihren ausdrücklichen Willen gezwungen wird, einen bestimmten Mann zu heiraten. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn der Mann gezwungen wird. Allgemein gilt: Wenn einer oder beide künftige Ehepartner zum Zeitpunkt des Ehevertrages einander nicht heiraten wollen, aber gezwungen werden (durch Gewalt oder Androhung derselben), ist diese Ehe ungültig.

Die korrekte und aufrichtige Absicht zum Führen einer Ehe ist zwingend erforderlich - und dies auch unabhängig von der Frage von Zwang.

Jedesmal, wenn das Ehepaar miteinander schläft, begehen sie Unzucht und beide tragen die Schuld. Derjenige, der gezwungen wird auch, weil er sich zwingen lässt.