Werden Bewerbungen bei der Bundeswehr gespeichert?
Hallo alle zusammen,
kurzer Umriss meines Anliegens. Ich bin momentan in einer Ausbildung, habe nächstes Jahr ausgelernt und habe mich ber der Bundeswehr für ein Studium mit Offizierslaufbahn beworben. In den Bewerbungsunterlagen habe ich angegeben, dass ich einen Herzklappenfehler habe, jedoch wurde auch ärztlich bestätigt, dass es keinerlei Leistungseinschränkungen dadurch gibt, nachdem ich diverse Sporttests abgelegt habe. Deswegen hatte ich überlegt, diesen Herzklappenfehler gar nicht erst anzugeben. Nun hat mir eine nette Frau bei der Karriereberatung jedoch gesagt, dass ein Herzklappenfehler IMMER ein Ausmusterungsgrund ist für militärische Laufbahnen, egal was der Arzt noch von nicht vorhanden Leistungseinschränkungen sagt und das alles gut redet.
Jetzt ist meine Frage, kann ich mich in einem Jahr erneut bei der Bundeswehr bewerben und angeben, dass es keine Erkrankungen gibt, oder ist meine alte Bewerbung dann noch hinterlegt beim Bund und einsehbar, dass da doch auch mal was war?
3 Antworten
Ob die Bewerbungen abgelegt bzw. aufbewahrt werden bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich würde definitiv noch mal eine neue Bewerbung rausschicken und ggf. auch dazu anmerken, dass du dich aus genannten Gründen erneut bewirbst und dein gesundheitlicher Zustand sich geändert hat.
Verschweigen ist immer blöd und kommt über kurz oder lang trotzdem raus. Stell dir mal vor du verheimlichst sowas, brichst zusammen beim Kasernenlauf oder schlimmeres, dann steht die Bw. wieder im schlechten Licht weil DU gelogen hast.
Aber wie gesagt, bewirb dich ein zweites Mal, aber bitte nicht lügen. Lügen ist übrigens auch ein Grund, dich gar nicht erst zu nehmen.
Ponter und Schniggi haben ja schon fast alles relevante gesagt 😉
Ergänzend kann ich Dir noch mitteilen, dass Deine Bewerbung nicht gespeichert wird (!). Es sei denn Du willigst der Speicherung zu (was Du nicht machen musst). Nach dem erfolgten Assessment sind die Unterlagen zu vernichten.
Auch ich rate Dir dringend davon ab, auf Fragen beim Assessment nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig zu antworten.
Du bist dazu verpflichtet, bezüglich der Gesundheit, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und keine, ggf. relevanten Erkrankungen usw., zu verschweigen. Sollten sich daraus später während des Dienstes etwaige Probleme ergeben und es wird offengelegt, dass bewusst keine Angaben gemacht wurden, kann dies Konsequenzen für dich nach sich ziehen.