Wer wird unter Betreuung gestellt?
Nur Menschen die Eigen oder Fremdgefährdet sind oder nichts mehr essen?
Kann man auch wegen: Antriebsschwäche, Sozialphobie oder sonderbarem Verhalten unter Betreuung gestellt werden?
Und wird man in allen Lebensbereichen unter Betreuung gestellt?
Wird man dann auch zwangsbehandelt oder zwangsgeimpft?
3 Antworten
- Betreuung erfolgt auf Antrag vom Betroffenen selbst oder von anderen.
- Gründe sind Eigen- und Fremgefährdung (nichts essen ist eine Eigengefährdung) oder verminderten IQ, geistiger Behinderung, seelischer Behinderung
- Nein, es gibt 4 Betreuungsbereiche und es können auch nur einzelne gewählt werden.
- Es gibt keinen Zwang. Auch mit einem Betreuer darf man viele Dinge weiterhin selbst entscheiden. Zwangshandlungen können nur aufgrund akuter GEfährdung und einem zusätzlcihen richterlichen Beschluss erfolgen. Es heißt auch, jemanden wird ein Betreuer zur Seite gestellt.
Nur Menschen die Eigen oder Fremdgefährdet sind
Ja. Punkt
Kann man auch wegen: Antriebsschwäche, Sozialphobie oder sonderbarem Verhalten unter Betreuung gestellt werden?
Nur, wenn das zu eigener oder Fremdgefährdung führt. Das sehe ich bei keinem dieser Dinge. Wegen "sonderbarem Verhalten" erst recht nicht.
Und wird man in allen Lebensbereichen unter Betreuung gestellt?
Nur so weit, bis die Gefährdung nicht mehr vorhanden ist. Aber das ist einzelentscheidungsabhängig
Wird man dann auch zwangsbehandelt oder zwangsgeimpft?
Nein.
Alle Menschen denen ein Richter nicht mehr zutraut sich um sich selbst kümmern zu können was finanzielle oder gesundheitliche Fragen angeht.