Bankkontoguthaben abfragen, wenn man wegen rechtlicher Betreuung kein Onlinebanking haben darf?

3 Antworten

Für die bloße Einsicht ohne Verfügung sollte Dir ein Zugang eingerichtet werden können. Ebenso hast Du das Recht darauf, die Kontostände und Abbuchungen einzusehen. Entweder, indem Dir Dein Betreuer Einsicht gewährt, oder indem Du direkt in der Filiale nachfragst.

Telefonbanking wird nicht funktionieren, weil das auch auf Verfügungen ausgelegt ist, die Du ja nicht machen kannst.

Telefonbanking bietet kaum noch eine Bank an, muss die Bank mitteilen. (ich gehe mal davon aus, dass die Person auch keine Bankkarte besitzen darf, ums direkt am Automaten abzufragen)

Es gibt öfter auch die Möglichkeit nur einen Online-Zugang für die Einsicht einrichten zu lassen. So kann man zwar keine Überweisungen tätigen aber immerhin den Kontostand abfragen.