Wer prüft den Notarvertrag beim Immobilienverkauf durch einen familiären Betreuer?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Verkauf unterliegt der betreuungsgerichtlichen Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren obliegt dem Rechtspfleger des Amtsgerichts -Betreuungsgerichts-. Er prüft nochmals den Vertrag, holt ggf. Wertgutachten ein und hört den Betroffenen regelmäßig zu der Angelegenheit an. Der Rechtspfleger hat hierbei alle erheblichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln.

joseline1 
Fragesteller
 18.09.2020, 19:04

Okay, in unserem Fall geht es um eine Abweichung von 10.000 € Differenz zwischen Wertgutachten und Kaufpreis.

Der Verkauf wurde vom Gericht abgelehnt, weil der Kaufpreis nicht dem Wertgutachten entspricht.

Aber bei fast jedem Immobilienverkauf trifft man den genauen Wert aus dem Gutachten doch nicht. Da gibt es doch immer Verhandlungsspielraum, oder?

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Nico1819  18.09.2020, 19:09
@joseline1

Die Immobilie würde letztlich unter Wert verkauft werden. Das kann durchaus die Versagung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung rechtfertigen. Es kommt aber natürlich immer auf den Einzelfall an. Eine pauschale Beurteilung ist da kaum möglich. Sollte dich die Beschlussbegründung dich nicht überzeugen, solltest dir überlegen, sofortige Beschwerde gegen den Beschluss zu erheben.

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Antwort selbst schon gegeben.

Wird das durch einen Rechtspfleger geprüft, 

Hinsichtlich der rechtlichen Belange übernimmt das eh der Notar. Der Rechtspfleger schaut hier nur noch einmal auf die Verkaufssumme, ob die einigermaßen im Rahmen des Verkehrswertes liegt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
joseline1 
Fragesteller
 18.09.2020, 18:51

Der Käufer möchte ca. 10.000 € weniger bezahlen, als im Gutachten ausgewiesen ist. Wiieviel darf der Kaufpreis vom Wertgutachten abweichen?

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Nico1819  18.09.2020, 19:03
@joseline1

Da kann man keine pauschale Summe nennen. Das wird der Rechtspfleger aber natürlich entsprechend bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigen.

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Ronox  18.09.2020, 19:09
@joseline1

Das wird schwierig, denn ein Betreuer darf im Grundsatz keine unentgeltlichen Verfügungen vornehmen. Wenn es aber gar keine anderen Interessenten gibt und auf dem Markt nicht mehr zu erzielen ist, dann wird es schon klappen.

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joseline1 
Fragesteller
 18.09.2020, 19:14
@Ronox

Es gibt momentan nur einen Interessenten, ich dachte, das würde ausreichen. Wie ich gerade von meinem Mann höre, will das Gericht, dass wir noch mindestens zwei weitere Angebote von Kaufinteressenten einholen.

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Ronox  18.09.2020, 19:07

Nur geht es nicht unbedingt um den Kaufpreis, sondern es sind noch andere Aspekte bei der Genehmigungsfähigkeit zu berücksichtigen, wie die Erforderlichkeit der Veräußerung. Der Betreuer kann nicht einfach Grundbesitz veräußern wie er lustig ist.

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Das prüft das Betreuungsgericht und dort der Rechtspfleger. Ein zweiter Notar prüft das natürlich nicht, weil das a) teuer für das Land wäre, denn solche Geschichten kommen ständig vor, und b) es nicht um die rechtliche Wirksamkeit bei der Prüfung geht, sondern um die Genehmigungsfähigkeit, die auf das Wohl des Betreuten abstellt. Das muss das Betreuungsgericht selbst beurteilen.

Wieso sollte ein zweiter Notar einen notariellen Vertrag überprüfen? Der dokumentierende Notar haftet selbstverständlich für die Richtigkeit.

joseline1 
Fragesteller
 18.09.2020, 18:45

Wenn das so ist, warum muss dann ein Rechtspleger den Vertrag genehmigen?

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Nico1819  18.09.2020, 19:01
@joseline1

Bei einem Grundstücksverkauf handelt es sich um ein Rechtsgeschäft mit weitreichenden Folgen. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte die Wirksamkeit an eine betreuungsgerichtliche Genehmigung geknüpft, so auch bei Grundstücksgeschäften. So soll der Betroffene vor nachteiligen Rechtsgeschäften geschützt werden.

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