Darf er das?
Hallo alle zusammen!
Also ich bin 15 und wohne in einem betreutem Wohnheim für Kinder. Da ich im Internet keine richtige Antwort zu meiner Frage finde, wollte ich sie euch stellen. Ich bitte euch nur eine Antwort zu geben, wo ihr euch auch sicher seid, dass sie richtig ist. Am besten, wo ich das im Gesetz finde, um das auch zu beweisen.
Zu meiner Situation: Mein Betreuer will mein Pin&Passwort zu meinem Handy und das hat er auch, sonst nimmt er mir das ab. Und er liest alle Chats mit Freunden und Familie. Er hört mir nicht zu wenn ich sage dass ich das nicht will. Darf er das? Wie kann ich mich dagegen wehren? Freunde wissen von meiner Situation und die finden das kacke, da es auch um ihre Privatsphäre geht. Betreuer, Eltern etc. dürfen nur mein Handy durchsuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass es um was schlimmes geht, aber das ist nie so. Er ist nur neugierig und möchte mich kontrollieren.
Ich bedanke mich schonmal
Lg Sven
4 Antworten
Du bist ja nicht aus Spaß im betreuten wohnen, da wird schon ein Grund vorliegen, den du hier verschweigst
Ich würde hier doch nicht um hilfe beten wenn ich die antwort bereits kenne🤣 meine rechte zu missachten weil ich im kinderheim bin ist das dümmste was ich gehört habe.
Richtig, auch Kinder haben ein REcht auf privatspähre. Zwar etwas eingeschränkter als erwachsene. Aber eben schon auch.
Du hast schon recht: einfach so mitlesen weil man neugierig ist, das geht nicht. Nicht als Eltern, und auch nicht als Betreuer. wobei die noch mal ein Stück "mehr" besser andere Veraantwortung haben. die Eltern haben sie nur für dich, die Betreuer für dich und müssen auch vor den Eltern bestehen können.
Also mal drüberschauen ist ok, auch wenn es jetzt keinen konkreten verdacht gibt. Kinder sind da clever im verbergen. Mehr aber eben nicht
Nicht einfach so. Auch ein Kind hat ein Recht auf Privatsphäre.
Artikel 16 kinderrechtskonvention
"Schutz der Privatsphäre und Ehre
(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden."
Anders wäre es als Sanktion, wenn etwas vorgefallen ist, was das rechtfertigt.
Wende dich an den Kinderschutzbund oder das Jugendamt. Und zeig dem Typ mal dieses Gesetz und sag "ich hab rechte!"
Dann malst du ein Plakat "Kinderrechte ins Grundgesetz! " und hängst es aus dem Fenster.
Super hilfreiche Antwort, die ich gebraucht habe! DANKE
Besprich dich mit einer, am besten erwachsenen, Vertrauensperson, wie einem Verwandten und / oder einer Lehrkraft, und geht gemeinsam zum Jugendamt.
Die bezahlen diese Maßnahme, da könnt ihr euch beschweren. :-)