wer hat wann das recht über das abschalten von lebenserhaltenden geräten zu entscheiden?

10 Antworten

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Ich kann deine Emotionen verstehen, aber klären wird das mal sachlich, ja?

"Lebenserhaltend" bezieht sich auf die Organe, nicht den Menschen. Welches "Leben" hat ein Traumapatient, der seine Umgebung nicht wahrnimmt, seine Körperfunktionen nicht kontrollieren kann, nicht fühlt, sieht, hört, schmeckt, wundliegt, Schmerz erleidet?

Selbst hartgesottenen Ärzte, die alles maschinenmögliche versuchen, kommen an einen Punkt, wo sie das Leiden des Menschen zugusten eines Körperversagens, dass biologisch längst eingetreten ist, deutlich ansprechen und den Eltern abverlangen.

Es ist nachvollziehbar, einen Menschen nicht sterben zu lassen, aber egoitisch und rücksichtslos, ihn nicht gehen zu lassen.

Und ganau darum würde er bitten, wenn er das könnte.

Um die rechtliche Seite anzusprechen: Ärzte können auch gegen den Willen der Anghörigen eine gerichtliche Entscheidung über die Beendigung lebensverlängernder Massnahmen herbeiführen, wenn der Pationt gehirntod ist oder ein selbstbestimmtes Leben ausgeschlossen ist.

Die Würde des Menschen ist eben unantastbar, auch im Tod.

G imager761

binchen2010  07.11.2011, 09:25

wenn es keine Patientenverfügung gibt, geht das nicht ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts, weil sie ja schon volljährig ist.

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1988 lag mein einziges Kind nach einer OP wegen einse Aneurismas im Koma. Schon am 2. Tag schalteten die Ärzte die Geräte ab - ohne mich zu fragen, oder mir Bescheid zu geben! Früh um 8 war ich bei ihr am Bett, um 12.00 sollte ich wieder anrufen. Als ich hin kam, sagte man mir, dass man um 10.00 die Geräte abgestellt hatte, da sie hirntot gewesen sei. Ich konnte sie nicht mehr sehen. Sie war auf einer anderen Station (warum wohl ?!?) Sie war 7 und das war in der DDR. Lange konnte ich nicht glauben, dass sie wirklich tot ist. Heute noch frage ich mich, ob sie viell. wieder erwacht wäre. Und ich frage mich, ob die das überhaupt so machen durften ? Ich hatte damals nicht die Kraft, zu kämpfen. Habe es versucht, hatte aber nur Gegenwind. Heute bin ich gebrochen.

normalerweise die eltern..... aber das würden die meisten eltern wohl erst nach nem jahr frühstens tun da es immer wieder fälle gibt wo es keine hoffnung gab und trotzdem sie wieder gesund erwacht ist!

es sei denn sie hat ne patientenverfügung wo drin steht wann und unter welchen umständen sie abgeschaltet werden sol, aber das haben die wenigsten in dem alter.....

An deiner Stelle würde ich einfach mal den zuständigen Arzt fragen. Es ist zwar ein wenig umständlicher, aber sicherlich kann er dir dazu allgemein mehr sagen. Ob er dir direkt die Person sagen darf, das ist mir gerade unklar. Könnte aber unter die Schweigepflicht des Arztes fallen.

kollektivstrafe 
Fragesteller
 07.11.2011, 00:22

leider sagt mir das der arzt nicht.. auhc über ihren genauen zustand weiss ich cniht bescheid...

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binchen2010  07.11.2011, 09:21
@kollektivstrafe

der Arzt hat Schweigepflicht, und wenn du nicht genau Bescheid weißt kann man hier garnichts sagen.

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Das entscheiden die nächsten Angehörigen oder die Vormundschaftsbehörde. Wenn die Lage aussichtslos erscheint wird das Ärzteteam die Erlaubnis einholen.