Wer hat das Recht, über das Schicksal eines anderen zu urteilen?

3 Antworten

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Die Person selbst. Keiner ist Herrscher eines anderen. Menschenrechte existieren ja nicht umsonst

Eigentlich niemand.

Das Problem ist, dass das Verhalten einer Einzelperson das Schicksal anderer negativ beeinflussen kann (Straftaten). Und ab da geht es um mehr als nur um eine Person.

Früher wurde das dann "Mann gegen Mann" geregelt, was eine logische Konsequenz aus der Überlegung war, dass der Geschädigte sich ganz einfach selber wehrte.

Das Problem dabei ist, dass das zu Willkür führen kann, weil jeder selbst bestimmt, wann er sich geschädigt fühlt - notfalls diente es auch nur als Vorwand.

Deshalb haben wir heute unabhängige Gerichte, welche erst nach sorgfältiger Abklärungen und Abwägungen ein Urteil über einen Menschen fällen.

Esmüssen dabei schon klare Hinweise auf ein extrem schädigendes Verhalten vorliegen, damit jemand mit hohen Bussen belegt oder eingesperrt werden kann.

Ein Gericht im demokratischen Rechtsstaat.