Wer darf in den Notarvertrag und ins Grundbuch?

10 Antworten

Wer im Notar-/Kaufvertrag stehen soll, entscheidet ihr als Käufer. Wenn nur dein Partner finanziert, kann trotzdem auch dein Name im Notarvertrag und später im Grundbuch stehen – rechtlich ist das möglich. Aber da muss die Bank zustimmen, wenn du Miteigentümerin wirst, denn sie sichert sich durch eine Grundschuld ab.

Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer – das ist das entscheidende! Wenn nur dein Partner im Grundbuch steht, hast du keinerlei Eigentumsrecht – auch wenn du mitzahlst oder darin wohnst. Würde persönlich einen Partnerschaftsvertrag machen.


Lafire 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 16:40

wie genau läuft so ein Vertrag ab?

DasOrakel  22.05.2025, 16:44
@Lafire

Einen Vertrag setzt man auf und unterschreibt ihn.

Den Rest erzählt Dir der zuständige Notar :)

Lafire 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 17:36
@DasOrakel

Ich meinte den Partnerschaftsvertrag 😅🙈

So wie ich das sehe:

Bei der Finanzierung musst Du zwei Dinge unterscheiden:

Das eine ist der Kreditvertrag, der den Vertragsabschließenden zur Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten verpflichtet. Der Regelfall dürfte aber schon so liegen, dass neben dem Hauptfinanzierer auch die Du in den Kreditvertrag als Haftende mitaufgenommen wird.

Deine jetzige finanzielle Situation spielt da eigentlich keine Rolle, sie kann sich ja bessern im Laufe der Jahre.

Das andere ist die dingliche Haftung, die sich die Bank mit der Eintragung einer Grundschuld sichert. Ob Deine Partner den Kreditvertrag alleine unterschrieben hat oder Du mit oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Wenn ihr euch beide ins Grundbuch eintragen lasst (zB je zu 1/2), dann müsst ihr beide die Eintragung der Grundschuld bewilligen. Ohne euer beider Einwilligung trägt das Grundbuchamt die Grundschuld nicht ein.

Die Bank ist dann schuldrechtlich über den Kreditvertrag und dinglich über die eingetragene Grundschuld abgesichert. Ob Du den Kreditvertrag auch unterzeichnet hast, spielt dabei keine Rolle, Hauptsache Du hast die Grundbucheintragung bewilligt.

Für die Rückzahlung haftet ja dann das Grundstück dinglich und schuldrechtlich die Kreditnehmer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Wer bezahlt und für den Kredit bürgt und den Kredit wiederhaben will - also auch die Bank, die sich notfalls die Immobilie krallt - gehört ins Grundbuch.

Du kannst doch nichts zahlen und dann die Hälfte des Besitzes dein Eigen nennen, falls was schiefläuft.

Zahlst du einen Anteil, kannst du mit diesem Anteil ins Grundbuch eingetragen werden. Dir kann also auch nur 1/4 gehören. Oder du lässt dir vorher von deinem Schatz einen Batzen Geld schenken und zahlst diesen ein - also einfach nur um die Ecke gezahlt. Eine Schenkung ist aber auch nicht ohne, wenn sie einen solchen Wert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn ihr euch irgend wann mal trennt und Du mit getilgt hast bist Du nicht eingetragen als Eigentümerin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde mich immer mit eintragen lassen. Selber wenn nur er den Kredit bedient, trägst Du ja trotzdem mit zur Finanzierung bei, in dem du z. B. Die Lebensmittelkosten oder was anderes übernimmst. Stell Dir Mal vor, er verunfallt. Dann hast Du jedenfalls Deine Hälfte. Wenn Dir aber eine Hälfte gehört, bist Du aber mit verpflichtet Kosten zu zahlen, die anfallen, oder Dein Partner die nicht bedient.


Lafire 
Beitragsersteller
 22.05.2025, 16:42

Ja stimmt, aber wir wollen auch nicht das die Bank ablehnt.

FKKoldie460910  22.05.2025, 17:23
@Lafire

das kann ich mir nicht vorstellen denn die Bank ist froh wenn mehr Personen eingetragen sind dann haben sie die Möglichkeit auch die zweite Perso zur Zahlung zu verpflichten