Wer darf erbrachte Leistungen an einer Uni beglaubigen?
Hallo,
ich habe letztes Semester (WS 20/21) Klausuren und Studienleistungen erbracht, die ich mir nun gerne an der neuen Universität anrechnen lassen möchte.
Das Studienbuch mit den bestanden Leistungen habe ich mir bereits von den jeweiligen Dozent*innen unterschreiben lassen.
Kann ich mir dieses Studienbuch nun bei jedem Notar beglaubigen lassen oder muss ich dafür speziell mich an meine ehemalige Universität wenden?
3 Antworten
Einen Notar braucht man nicht, die Anerkennung läuft über das Prüfungsamt der neuen Uni. Dort meldest du dich (meist ist ein Formular auszufüllen), dann prüft der Prüfungsausschuss des neuen Studiengangs die Anerkennung und das Prüfungsamt wiederum überträgt dann die anerkannten Leistungen in dein Studienkonto.
Wende dich damit also erstmals ans Prüfungsamt (oder eine anders lautende, aber mit gleichen Aufgaben betraute Einrichtung) und erkundige dich dort nach dem Ablauf - und nach einzuhaltenden Fristen!
Beste Grüße!
Wozu brauchst Du so eine teure Beglaubigung? Mach´ eine einfache Kopie des Studienbuchs und geh´damit sowie mit dem Original zum Prüfungsamt der neuen Hochschule. Wenn die bisherige Hochschule in einem anderen Bundesland war, solltest Du eventuell auch die dortige Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs mitbringen. Da das Prüfungsamt selbst beglaubigen kann, könnten die das meines Erachtens gleich an Ort und Stelle machen. Die dadurch für dich entstehenden Kosten dürften wesentlich geringer sein als eine Beglaubigung bei einem Notar.
Vielen Dank! Bei den Formularen stand dabei, dass eine beglaubigte Kopie nötig ist. Deshalb dachte ich, dass ich zusätzlich zu den Unterschriften noch einen Stempel brauche. Aber vielleicht habe ich es auch einfach falsch gelesen, sodass das Originaldokument und noch eine Kopie schon reicht.
Du brauchst keinen Notar, ganz sicher.
Das erledigt die neue Uni.