Wer darf eine Bürgerinitiative gründen?

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Eine Bürgerinitiative hat erst mal keine rechtliche Gestalt. Daher kann jeder (auch nicht volljähriger) Mensch eine solche gründen. Wenn dann aber diese Bürgerinitiative nach außen aktiv werden will (z.B. geschäftlich handeln) oder man aus Zweckmäßigkeitsgründen einen Verein gründen will, dann ist für die handelnden Personen Geschäftsfähigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) erforderlich.

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Also: JA. Die Frage ist was Du damit erreichen willst. Vielleicht brauchst Du für einzelne Besorgungen oder Vorhaben die Unterstützung von Volljährigen  (falls Du es selbst nicht bist). Aber ansonsten sind keine Voraussetzungen nötig.

Man muss auf jeden Fall volljährig sein

DocFloppy  24.08.2017, 16:39

Nein. Muss man nicht. Die "Bürgerinitiative" als solche ist nicht an irgendwelche Vorgaben gebunden. Inhaltlich könnte man sagen, dass man Bürger eines Staates sein muss und zusammen mit anderen Bürgern ein gemeinsames Anliegen hat. Ansonsten ist bis dahin garnichts notwendig.

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