Wer bemerkt etwas Auffälliges in Bezug auf das Verbot der größten Oppositionspartei?
3 Antworten
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
In Thailand wird der Paragraph gegen Majestätsbeleidigung allzu gerne mißbraucht, um die Opposition mundtot zu machen.
Begründung der Richter:
„Meinungsäußerungen zu Gesetzesänderungen und Wahlkampagnen stellten eine erhebliche Bedrohung der nationalen Sicherheit dar.“
https://taz.de/Gerichtsentscheidung-in-Thailand/!6025398/
Man muss also schon etwas genauer hinschauen, wenn man Vergleiche ziehen will.
Man kann alles auf Ebenen abstrahieren, sodass man da jede beliebige Interpretation raus ziehen kann.
Es macht einen deutlichen Unterschied, ob eine Partei erst auf ihre Äußerungen, Verfassungstreue hin in Augenschein genommen wird, dann eine nachichtendienstliche Beobachtung begonnen wird, die noch einmal genauer untersucht, ob die Partei sich zur Verfassungstreue und den Menschenrechten bekennt, oder diesen zuwieder handelt und anschließend vielleicht ein rechtsstaatliches Verfahren eingeleitet wird, um ein Verbot auszusprechen; oder ob eine Partei einfach so per federstrich verboten wird.
Na ja, es wäre gut zu wissen, weshalb die Opposition verboten wurde. Andernfalls kann ich mir darüber kein Urteil bilden
Sie wollte damals, als das passierte, dass der Majestätsbeleidigungsparagraph geändert oder abgeschafft wird und das in einer Monarchie.