Wenn mir mein Freund ein neues Auto kauft,wie muss ich mich dann absichern das es wenn es zu einer trennung kommen sollte es er mir nicht mehr wegnehmen könnte?

3 Antworten

Wenn Dein Freund Dir das Auto schenkt, ist und bleibt es Deins. Punkt.

Wenn Dein Freund das Auto kauft und es Dir nur zur Benutzung zur Verfügung stellt, bleibt es seins, und er kann es Dir jederzeit wieder wegnehmen.

Es ist dafür egal, auf wessen Namen das Auto angemeldet wird! Das ist unabhängig von der Eigentumsfrage!

Schriftlich dokumentieren, dass er Dir das Auto schenkt! Z.B. Einen Schenkungsvertrag aufsetzen, der von beiden unterschrieben wird.

Ich finde diese Frage allerdings ein bisschen schräg. Mit einer Partnerin, die sich bei einem grossen Geschenk absichern will, dass sie das auch im Fall einer Trennung behalten darf, würde ich nicht zusammen sein wollen. Ich hätte da den Verdacht, dass es der Partnerin nur auf das Geschenk ankommt.

Ihr seid nicht verheiratet nehme ich an.

Ein schriftlicher Schenkungsvertrag wäre ein Beleg dafür, dass du Eigentümerin bist.

Und solange du dich nicht des groben Undankes schuldig machst, könnte der Schenker den Wagen auch nicht innerhalb eines Jahres nach der Schenkung zurück verlangen.

Alternativ könnte man auch einen schriftlichen Kaufvertrag machen und du kaufst den Wagen für 1€ ab. Wäre genauso ein Beleg, dass du Eigentümerin bist. Eine Widerrufsfrist wie bei der Schenkung, gäbe es dann aber nicht.

Der Fahrer lenkt das Fahrzeug, der Halter trägt die Verantwortung für den Zustand sowie allen bürokratischen Belangen des Fahrzeugs und der Eigentümer hat das Recht, das Fahrzeug zu veräußern.

Der Fahrzeugbrief ist kein "Eigentumsnachweis" für das Fahrzeug. Eigentümer ist derjenige, der das Auto rechtlich erworben hat (z.B. durch Kaufvertrag, Erbschaft etc.). Der Eigentümer kann, muss aber nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sein. Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren.

Du Könntest ihn damit Ärgern, wenn er kein Kaufvertrag hat und dein Name im Fahrzeugbrief steht. Damit könnte man durchkommen, weil meist der Eigentümer auch im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Es ist Quasi fast Faust auf Faust wem das Auto gehört.

Wenn er dir das Geschenkt hat sieht es demnach auch wieder anders aus.