Wenn meine Fichte auf das Nachbardach fällt was passiert?

8 Antworten

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Interessanter Gedanke. Ich hatte eine ähnliche Situation. Wir haben eine sehr große Eiche die auf das Nachbargrundstück ragt. Es fallen beim Sturm hin und wieder ein paar Äste herunter und landen dabei auf dem Dach des Nachbarn. Ich wurde von ihm mehrfach gebeten mich darum zu kümmern weil schon ein paar kleinere Schäden entstanden sind, die er aber noch selbst getragen hat. Ich habe mich dann um eine Fällgenemigung bemüht. Diese wurde mir nach Begutachtung nicht erteilt. Mir wurde es sogar untersagt ein paar Äste abzuschneiden.

Wer für die Kosten aufkommt, sollte ein größerer Schaden entstehen, hat man mir nicht beantwortet. Mich interessiert das Thema auch sehr.

Silo123  10.09.2023, 08:41

Wenn der Baum nicht ensprechend "gewartet", also regelmäßig überprüft wurde und dadurch kommt es zu einem Schaden, dann zahlt Deine Privat- Haftpflichtversicherung (die Du hoffentlich hast, da ist das selbst bewohnte Einfamilienhaus mit drin),

Bei Bäumen, die durch ein außergewöhnliches Ereignis (Orkan, Tornado ....) umstürzen, idR. die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn.

Aber es ist immer wieder ein Streitthema vor Gerichten, ob der Verkehrssicherungspflicht des Baumbesitzers genüge getan wurde.

Durch die Begutachtung Deines Baumes bist Du ERSTMAL automatisch raus, wenn was passiert, (natürlich nicht für ewig, den Deine Verkehrssicherungspflicht beinhaltet eine regelmäßige Kontrolle)In dem Fall würde wenn zeitnah was passiert ,das entweder wieder ein unvermeidbares Ereignis sein oder das Gutachten fehlerhaft- das soll dann der Nachbar erstmal nachweisen! Könnte er das nachweisen, könnte der Gutachter herangezogen werden.

Passiert in ein paar Jahren was, sieht es wegen Deiner Verkehrssicherungspflich t wieder anders aus. Ob dazu jedesmal ein Gutachten eingeholt werden muß, wird unterschiedlich bewertet. Die überwiegende Anzahl an Gerichten sieht eine genaue Inaugenscheinnahme als ausreichend an. Dann kann es aber auch wieder um die Streitfrage gehen, ob diese erfolgte. Bei augenscheinlichen Schäden am gestürzten Baum wird es schwierig.

Aber Bäume unterliegen nicht einer allgemeinen Gefährdungshaftung

Ein Personenschaden dabei verkompliziert es alles. Da könnte dann noch eine fahrlässige Körperverletzung als Straftatbestand relevant werden. Aber damit da ein Verfahren eröffnet würde....

Aber insgesamt mache Dir mal nicht so viele Gedanken. Wer für den Schaden aufkommt, sollen die unterschiedlichen Versicherer klären, notfalls auch vor Gericht. Du solltest eine private Haftpflichtversicherung haben (auch abgesehen von Bäumen) oder bei mehr als Einfamilienhaus oder vermietetetem Haus eine Gebäudebesitzerhaftpflicht, der Nachbar eine entsprechende Wohngebäudeversicherung

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Salue

Ich habe als Eigentümer eine Privathaftpflichtversicherung, die solche Fremdschäden deckt. Wir haben selber einen Wald der bis dicht an unser Haus reicht.

Fällt allerdings ein eigener Baum auf das eigene Dach, bezahlt niemand. Es liegt uns daher sehr viel dran, zumindest bei den Bäumen direkt neben dem Haus, von Zeit zu Zeit einen Fachmann beizuziehen, der diese Bäume begutachtet.

Der letzte Baum fiel auf die öffentliche Strasse. Es entstand allerdings kein Schaden. Ein Fachbetrieb hat diesen kostenlos weggeräumt, weil sie dafür den Stamm der alten Edelkastanie erhalten haben. Ein gutes Geschäft für diese Firma. Das Holz ist sehr wertvoll.

Tellensohn

Du bist als Eigentümer dafür verantwortlich, die Standfestigkeit deiner Bäume zu prüfen. (Baumgutachter).

Wenn du dieser Pflicht nachgekommen bist und der Baum trotzdem bei einem Sturm umfällt, dann ist das höhere Gewalt. Den Schaden am Nachbarhaus übernimmt die Gebäudeversicherung des Nachbarn. Gesundheitliche Schäden die Krankenversicherung.

Die Antwort von florestino trifft des Pudels Kern.

Klar - als Eigentümer musst du dafür sorgen, dass keine morschen oder sonstwie problematischen Bäume rumstehen, aber das Wetter an sich - da kannst du nichts dafür.

(Hatte so einen Fall): wenn der (gesunde) Baum umfällt wegen eines Sturms, dann ist die Versicherung des Nachbarn an der Reihe (ggf. die Krankenversicherungen).

Anders: wenn du jetzt (vorsorglich) den Baum fällst oder fällen lässt - dann bist du selbst (bzw. deine Versicherung) für Schäden verantwortlich.