Wenn man niyya fast muss man Fasten?

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Habe eine Fatwa mit ähnlicher Frage gefunden.

Das Âschûrâ-Fasten nachholenSiyâm (Fasten)

Frage Ich hatte die Absicht, den neunten und den zehnten Muharram zu fasten. Den neunten Tag fastete ich, während ich wegen einer Krankheit den Zehnten nicht fasten konnte. Soll ich das Fasten dieses Tages nachholen? Oder ist ein freiwilliges Fasten nicht nachzuholen?

Antwort Das Lob ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und wahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!

Und nun zur Frage:

Insofern du beabsichtigt hattest diesen Tag zu fasten und dich etwas Unvorhergesehenes – wie eine Krankheit – darin hinderte, wirst du - so Allâh will – dafür belohnt. Der Prophet sagte nämlich: „Wenn der anbetend Dienende erkrankt oder verreist, so wird ihm gutgeschrieben was er als Gesunder sich daheim daheim an Taten verrichtet hätte.“ (Al-Buchârî).

Was das Nachfasten dieses Tages anbelangt, so ist es bei einigen Rechtsgelehrten, wie bei den Schafi'îten, empfohlen das Fasten solcher empfohlenen Tage nachzuholen. Der schafi'îtische Rechtsgelehrte Schamsuddîn Ar-Ramlî meinte dazu: „Wer es versäumte, jedoch regelmäßig verrichtete, wie das montägliche und donnerstägliche Fasten, der soll es nicht nachholen, weil der erwähnte Grund nicht vorhanden ist, wie dies Mein verstorbener Vater begutachtete. Dies widerspricht jedoch seiner Fatwâ über das Nachholen der sechs Fastentage des Schawwâls im Monat D^hu Al-Qa‘da, das er damit begründete, es sei erwünscht, an bestimmte Anlässe gebundenes Fasten nachzuholen. Dies entspricht am ehesten den Grundlagen der Rechtsschule.“ (Zitatende)

Und Allâh weiß es am besten. http://www.islamweb.net/grn/index.php?page=showfatwa&FatwaId=131180

Muslim0026 
Fragesteller
 30.07.2011, 16:15

Auch wenn es meine Frage nicht ganz beantwortet Barak AllahuFik.

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Wenn man krank ist, darf man nicht fasten! Auch Frauen nicht, die ihre Tage haben! Aber Ausreden, wie "Freundin hat Geburtstag", "Ausflug mit Eisessen" etc. gelten nicht, wenn man zu Beginn des Ramadan die Absicht gefasst hatte, voll zu fasten! Allen einen gesegneten Ramadan!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium an div. Universitäten sowie Intereligiöser Dialog.

Die Niyya war doch ursprünglich nur 1 Fastentag. Jedenfalls machte es M. noch so. Aber selbst heute ist es erlaubt, etwas zu essen, wenn einem durch das Fasten übel ist. Niemand, Gott der Allmächtige, am wenigsten, will, dass wir seinetwegen krank werden. LG

Selbst wenn er während dem fasten das fasten bricht, so ist es nicht schlimm, weil es ja ein freiwiliges fasten war. Also kein Problem.