Wenn man als Student die Krankenversicherung selbst zahlt, darf man 2 Minijobs machen?
Ich bin fast fertig mit Studium und wollte mich während meinem Studium für 2. Minijob anmelden. Doch weiß ich nicht, ob ich noch was abgeben muss, falls ich mehr als 556€ im Monat verdiene. Außerdem zahl ich jeden Monat die Krankenversicherung (Studententarif) selbst.
Kennt jemand damit aus?
3 Antworten
Zwei Minijobs dürfen INSGESAMT nicht mehr als den versicherungsfreien Betrag ergeben. Sonst wird der gesamte Betrag versicherungspflichtig. Das hat mit deiner persönlichen Krankenversicherungssituation nichts zu tun.
Und BEIDE Arbeitgeber müssen das gegenseitig wissen, weil BEIDE für den vollen Versicherungsbeitrag HAFTBAR sind.
Du kannst auch 17 Minijobs machen. Wie Du das aufteilst ist völlig egal. die Lohn-Summe darf nur nicht über die Geringfügigkeitsgrenze kommen. Ansonsten wirst Du im Haupt-Job von denen pflichtig
Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig ausgeübt, werden die Arbeitsentgelte dieser Beschäftigungen für die Beurteilung der monatlichen Entgeltgrenze von 556 EUR zusammengerechnet. Liegt die Gesamtsumme unter 556 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.
Wird die Grenze überschritten, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.