Wenn Kosmos 482 in meinen Garten fällt, darf ich die dann behalten?
Demnächst soll eine russische Raumsonde auf der Erde einschlagen - wem gehört die Sonde nach dem sie aufgeschlagen ist und wenn dabei was kaputt geht, wer bezahlt dann den Schaden?
3 Antworten
Für Schäden im Weltraum und auf der Erde, die von Schrottteilen verursacht werden, gilt das so genannte „Weltraumhaftungsübereinkommen“ von 1972. Demnach sind jene Staaten verantwortlich, die das Flugobjekt gestartet haben. Meistens lässt sich aber nicht mehr feststellen, von welchem Objekt die Trümmer ursprünglich stammen und welchem Staat sie zuzuordnen sind. Für Umweltschutz allgemein, im Weltraum und auf anderen Himmelskörpern (z.B. Verunreinigung durch Raumsonden) gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen.
(gefunden bei: Weltraummüll - DemokratieWEBstatt.at)
Nein. Aber dein Erbe darf den Garten behalten.
Du kannst ja mal versuchen vom russischen Staat Schadenersatz zu verlangen.
Sofern die Teile der alten Sonde noch zu identifizieren sind, biete sie, mit Kunstharz auf Holz aufgearbeitet, als Sammlerobjekte oder als Kunst an.