Wenn ich eine Zuleitung von der HV zu einer weiteren UV lege und den Querschnitt nicht ändere brauche ich keine vorsicherung richtig?

3 Antworten

Es kommt auf den Einzelfall an.

Wenn ein SH-Schalter mit 63A verbaut ist und zur Unterverteilung wird ein 5x16qmm verlegt (bei 20 Grad Celsius Raumtemperatur), dann wäre der SH-Schalter als Absicherung für den 16qmm absolut ausreichend.

Es empfiehlt sich trotzdem ein extra Abschaltvorrichtung dazwischen zu setzen.

Allerdings wenn der Querschnitt verringert wird, ist eine Absicherung zwingend!

Auch ist der Querschnitt nicht allein wichtig, es ist auch die Verlegeart zu berücksichtigen. Bei gleichem Querschnitt und Änderung der Verlegeart kann eine Vorsicherung erforderlich sein. 

Doch, denn sonst wäre ja bei einem Fehlerfall der Leitung von HV zu UV ja nur die Hauptsicherung da, die dann alles abschalten würde. Demnach jede neue Leitung, die von einem Punkt zum anderen führt, eine eigene Sicherung.

ProfDrDrStrom  21.04.2017, 22:28

Das ist nur die halbe Wahrheit.

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Shalidor  22.04.2017, 20:26
@ProfDrDrStrom

Rein theoretisch kann man es lassen, wenn man den Querschnitt nicht verringert, ja. Aber wer macht das denn schon? Ich meine jeder vernünftige Mensch setzt da noch ne extra Sicherung. Was kostet es denn?

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ProfDrDrStrom  23.04.2017, 08:15
@Shalidor

Die Absicherung macht nur Sinn, wenn auch die Selektivität gewährleistet ist.

Ohne Selektivität macht die weitere Absicherung, abgesehen von der weiteren Abschaltmöglichkeit, keinen Sinn. 

Die Möglichkeit der Abschaltung kann ich dann preiswerter über einen Schalter realisieren.

Mir sind bei der Beantwortung der Frage die Kosten erstmal egal.

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Willst du dich an irgendwelchen deutschen Regeln orientieren, oder davon abweichen?  Oder checken ob das noch sinngemäß im Rahmen des technisch erlaubten ist? Oder wozu sonst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – über 40 Jahre Instandhaltung, Reparaturen