Wenn es heißt: Bewerbungsschluss ist der xy.01.2017, kann ich dann an dem Tag xy noch eine Bewerbung losschicken oder war der Tag vor xy die letzte Chance?
wenn es heißt: bewerbungszeitraum ist bis tag was-weiß-ich, dann ist ja klar, dass man am Tag was-weiß-ich sich noch bewerben kann. aber wenn es heißt: bewerbungsschluss ist tag schieß-mich-tot, dann weiß ich nicht genau, ob ich mich an tag schieß-mich-tot noch bewerben kann. bitte hilfe.
6 Antworten
Bewerbungsschluss heißt (vor allem bei Schulen/Hochschulen), dass die Bewerbung spätestens am Schlusstag (bis 24 Uhr) bei dem Empfänger eingegangen sein muss. Sofern eine e-mail Bewerbung ausreicht, was bei Schulen und Hochschulen eigentlich eher selten ist, dann reicht natürlich der e-mail Eingang am Schlusstag.
Hallo,
wenn die "Deadline" am z.B. 20.02.17 wäre, könntest du natürlich an dem Tag noch deine Bewerbung abgeben. Beim Abschicken wird es dann schwer, weil es vllt. dann auch einen Tag später ankommt. Dann ist die Bewerbung im Normalfall ungültig
Hoffe ich konnte dir helfen
Wenn du die Bewerbung an den Tag abschickst, dann kommt diese ja definitiv mindestens erst ein Tag später an, also zu spät...
Per Email müsste es eigentlich so sein, dass du am selben Tag, an dem die Frist gesetzt ist, diese auch noch losschicken kannst. Allerdings wenn du erst nach Feierabend schickst, könnte auch sein, dass diese nicht mehr akzeptiert wird. Da du aber bei Email kein Verlust hast, würde ich es trotzdem einfach versuchen
Meistens zählt die Zeit des Poststempels.
Ja mach es einfach, verlieren tust du dadurch doch nichts
achso, ich meine natürlich per e-mail. also müsste sie ja wenige minuten nach dem abschicken da sein.