Wem gehören die Röntgenaufnahmen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Institute müssen die Aufnahmen bei Ü18 10 Jahre aufbewahren. So viel ich weiß sind die Originalbilder Eigentum des Instituts, jedoch hast du ein Einsichtsrecht und laut Strahlenschutzgesetz steht dir eine Abschrift der Aufzeichnung zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kopien auf jeden Fall, darauf hast du ein Recht.

das Krankenhaus braucht sie für momentaner Analyse und vielleicht später um Veränderungen nachzuweisen

Manche Krankenhäuser geben ihren Patienten Kopien mit