Welche Vorstrafen darf man bei der Post nicht haben?
Scheinbar sucht die Post Zusteller.
Im Bewerbungsformular steht ob man Vorstrafen hat, die für den Job von Bedeutung sind.
Man kann nur ja oder nein auswählen.
Welche Vorstrafen darf man nicht haben, um als Postzusteller zu arbeiten?
4 Antworten
Im Grunde solltest du gar keine Vorstrafen haben für diesen Job. Denn eine Straftat stellt deine Zuverlässigkeit in Frage.
Gab in den letzten Jahren auch immer wieder Postboten die Sendungen unterschlagen bzw. nicht ausgeliefert haben. Als die Darknet-Shops noch florierten haben Postboten mit Vorliebe Darknet-Sendungen aus ihrer Ausfuhr gefischt, weil wenn eine Sendung wertvoll ist aber gleichzeitig illegal wird derjenige der auf die Sendung wartet ja kaum zur Polizei rennen.
LG
Juli
Diebstahl und Unterschlagung könnte ich mir als recht große Argumente gegen eine Tätigkeit als Postzusteller vorstellen.
Einige Arbeitsgeber, vorallem im öffentlichen Dienst verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis und nur das was drin steht ist anzugeben. Die gelöschten brauchst du nicht mehr angeben. Siehe auch den Link:
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-arbeitsrecht/bewerbung-vorstellungsgespraech-fragen/
Einen wegen Diebstahl und Unterschlagung Verurteilter wird die Post nicht einstellen.
z.B. Unterschlagung und Diebstahl.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst kannst du ein " polizeiliches
Führungszeugnis " bei der Gemeinde beantragen. Das sagt alles über Vorstrafen aus.