Welche Vespa kann ich mit meinem Führerschein Klasse B fahren?
Hallo ihr Lieben, im Titel steht eigentlich alles, was ihr wissen müsst, aber nochmal in lang: Ich habe seit 3 Jahren meinen normalen Klasse B Führerschein fürs Auto und damit darf man ja theoretisch auch einige Zweiräder fahren. Da die Anschaffung ja schon nicht ganz ohne ist, würde ich am zusätzlichen Führerschein für die Vespa gerne sparen, mir also nur eine kaufen, die ich auch mit dem bereits vorhandenen Führerschein fahren dürfte. Welche wäre das denn dann? Kennt sich jemand aus, wie schnell usw. die sein darf? :-) Danke für eure Antworten und liebe Grüße hannilein95
5 Antworten
Hol dir einfach eine 50er Vespa :) Die darfst du mit dem B-Schein fahren. Die sind auch total günstig. Die fährt maximal 45 kmh.
Hallo
mit dem B Führerschein darfst du folgende Fahrzeuge fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungs-
motor Hubraum max. 50 cm³.
b)
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c)
Dreirädrige Kleinkrafträdermit einer bbH von
nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren
höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung
max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung
max. 4 kW.
d)
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahr-
zeugen ohne die Masse der Batterien).
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm
Wenn Du Führerscheinklasse B hast, so darfst Du nur Zweiräder mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht über 50 Km/h damit fahren. ( Sonderregelung bis 60 Km/h für 50 ccm- Mopeds der ehemaligen DDR mit Erstzulassung vor 1988 / 89 )
Ja, das sind noch weitere Feinheiten dieser Reglementierung. In etwa zwischen Anfang der 80-er bis Anfang der 90-er gab es auch Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 40 Km/h.
Grundlegend wichtig ist die diesbezügliche Eintragung in der Fahrzeug-ABE.
Eine, bis 125 ccm und 15 PS. Kannst eh einfach googlen "Vespa A1 Führerschein". A1 ist der Motorrad Führerschein, womit man dann eben bis 125ccm fahren darf.
Kannst eh einfach googlen
du solltest einmal selber googeln, denn mit dem B darf man keine 125 er fahren
B Klasse Führerschein enthält die Klasse AM = 50 ccm....
50km/h nur wenn wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
wenn sie später gekauft wurden sind es 45km/h