Darf ich die Vespa GTS SuperSport 300 Modell 2023 mit einem A2 Führerschein fahren?
Guten Tag zusammen,
darf man die Vespa GTS 300 SuperSport Modelljahr 2023 mit dem Führerschein der Klasse A2 fahren?
Darf man den Führerschein Klasse A2 auf der eigenen Vespa GTS 300 SuperSport bei der Fahrschule machen?
Vielen Dank!
3 Antworten
Mit dem A2-Schein darf man sie fahren, ja.
In der Fahrschule ist es grundsätzlich nicht verboten sein eigenes Fahrzeug zu verwenden, wenn man die entsprechende Bestätigung der Versicherung hat. Jedoch erfüllt die Vespa nicht die Werte, die mindestens für die Praktische Prüfung der Klasse A2 vorgeschrieben sind im Bezug auf Leistung und Hubraum etc.
Außerdem handelt es sich ja hier um einen Roller ohne Schaltgetriebe, weswegen es meiner persönlichen Meinung nach eh nicht so viel Sinn macht damit die Prüfung zu fahren.
Das passt für a2....das eigene moped darfst du aus Versicherungstechnischen Gründen in der fs nicht nutzen u Prüfung auf roller geht sowieso nicht da du für a2 schalten können musst
nein,das geht nicht,ich hab es auch versuchen wollen aber es ist NICHT möglich
Das hängt wohl sehr von der Fahrschule und der Versicherung ab ob das geht. Außerdem muss das Fahrzeug halt die Prüfungsvoraussetzungen erfüllen. Kenne genug Fälle wo das wunderbar geklappt hat.
Nur weil es bei dir nicht ging heißt das nicht, dass es nicht grundsätzlich gehen kann.
Und trotzdem geht es in dem Fall nicht weil der Roller automatik hat u es gibt beim Motorrad keinen automatik Führerschein
Das ist wieder falsch. Schaut man in §17 Absatz 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) findet man dort:
"(6) Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe
- mit Kupplungspedal oder
- bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 mit Kupplungshebel
ausgestattet, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal oder bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 ohne Kupplungshebel zu beschränken."
Das ist also hier nicht das Problem. Das Problem besteht hier unter anderem darin, dass der Roller zu wenig Leistung hat. (Wie in meiner eigenen Antwort bereits beschrieben)
Du hast aber so geschrieben als wäre es generell aufgrund der Versicherung nicht möglich. Und das ist schlichtweg nicht richtig.
Das ist länderspezifisch unterschiedlich. In der Schweiz zum Beispiel braucht man für die Motorradprüfung zwingend ein eigenes Motorrad oder einen Motorroller da die Fahrschulen weder Motorräder noch Motorroller haben. Grundsätzlich kann man die Prüfung sowohl auf einem Motorrad als auch auf einem Motorroller ablegen. Die erteilte Fahrerlaubnis ist da lediglich von der Hubraumklasse abhänging. Also 125er Roller für A1 und 150er Roller oder 200er Roller für Kategorie A.
Motorräder und Motorroller haben dieselben Führerscheinkategorien. Für die Kategorie massgeblich ist nur der Hubraum.
Das geht grundsätzlich schon. Musst halt dann wahrscheinlich für diese Zeit bei deiner Versicherung draufzahlen. Ob sich das lohnt ist dann eine andere Frage.