Welche Rechte nach Hagelschaden an (neuen) Leasingwagen?
Hallo,
ich habe mir im Mai einen GLE HybridDiesel Mercedes gekauft, im August war ich auf Urlaub in Kroatien und der Hagel hat beim Auto das Dach und die Haube + Windschutzscheibe demoliert. Lange Rede kurzer Sinn, das Auto wird aktuell über die Vollkaskoversicherung repariert. Schaden: 15k.
Ich stelle mir jetzt die Frage welche Rechte ich habe? Meine Überlegung ging dahin, dass ich
a.) Entweder das Auto behalte - LV rennt 4 Jahre.
b.) Das Auto eintausche.
Neupreis vom Wagen war 79.000 Euro. Ich will in der Entscheidung nichts Falsches machen. Mercedes ist für alles offen, Sie haben mir auch schon ein Angebot gemacht bzgl. Autoankauf. Leider ist das potentielle neue Auto doch viel teurere, da durch diverse äußere Einflüsse die Preise so in die Höhe g eschellt sind. Mein Auto wurde bereits 2021 bestellt und ich musste fast 2 Jahre darauf warten. Hier bekam ich einen sehr guten Preis fürs Auto. Der gleiche Neuwagen würde mir fast 115k Kosten, was doch nicht unerheblich ist.
Aktuell stehe ich an, das Auto wäre zum Abholen, ich will hierbei aber alle Möglichkeiten ausreizen, die mir gesetzlich aber auch rechtlich zustehen.
Wie ist es mit einem Weiterverkauf später mal, in der Eurotaxberechnung wird des Schaden natürlich angeführt sein.
LG
bat
Ich bin in Österreich zuhause...
2 Antworten
Egal ob du ihn behältst oder nicht, dein Auto ist nach der Reparatur ja wieder neuwertig. Ob du einen neuen Leasingvertrag auf ein neues Auto machst oder nicht, ist deine Sache. Wenn du denn jetzigen vorzeitig auslösen kannst, warum nicht. PS: Ich hatte etwas ähnliches mit meinem geleasten Tesla Model X, Neuwert 150'000 EUR. Die Rückgabe war auch kein Problem, Restwertgarantie 48'000 nach 4 Jahren. Allerdings hatte ich in den 4 Jahren Reparaturen auf Vollkasko von 50'000, was dann dazu führen kann, dass die Versicherung kündigt, oder die Prämie steigt, egal welches Auto dann kommt.
Ja schön, aber du hast dich entschlossen das Auto weiterzufahren - war ein "komplett" neues kein Thema. Ich check das nicht mit dem Minderwungswert, bzw. Wertminderungsthema. Lange Rede kurzer Sinn: Verliere ich etwas, wenn ich einfach sage "ich behalte mit meinen neuwertigen Mercedes?"
Du rechnest doch über die VK ab
Wenn sich nicht alles geändert hat, dann kannst bei denen auch den Minderungswert geltend machen und dann legst den auf die Seite und läßt ihn mit Zinsen aufbauen und schon hast das Geld raus
Und ich wette, daß dieser Zeitwert bei Ablauf des LV eh hinfällig ist, da die Preise sich bis dahin ganz anders entwickelt haben, als die werten Sesselfurzer 2021 bei MB es sich ausgemalt haben