Welche Promille-Obergrenze galt in der DDR beim Autofahren?

3 Antworten

Also es galt 0,0 Promille für alle und ausnahmslos.

Die Alkoholtester wie heute gab es damals noch nicht, und die Testergebnis-Anzeige des Atemalkoholwertes war somit sehr ungenau mit den Teströhrchen.

Ich weiß noch genau wie es war, wenn man Nachts um halb eins nach der Disco von der Polizei angehalten wurde ... Man blies ins Röhrchen und der Polizist schaute sich das dann mit seiner Taschenlampe an und entschied vor Ort ob man 0,0 hatte oder nicht (Der Inhalt des Röhrchen hatte sich verfärbt).

Man musste in der Regel auch nur pusten, wenn der Polizist den Verdacht hatte, also er hat was gerochen oder man sprach komisch/frech oder ist durch seine Fahrweise aufgefallen. Auch betrunkene Mitfahrer haben gereicht um pusten zu müssen ...

Das war sehr streng. Es galt null Promille. Ansonsten war die Fahrerlaubnis weg.

Konsequent 0,0!

Egal welchen Alters!