Weitere Wohnungsschlüssel für schulpflichtige Kinder vom Vermieter?
Hi, beim Einzug habe ich 2 Schlüssel bekommen, soweit so gut.
Nun sind allerdings meine Kinder schon länger schulpflichtig und benötigen ebenfalls einen Wohnungsschlüssel, sowie einen für die Eingangstür.
Laut Gesetz muss pro Kopf 1 Schlüssel für alle Türen vom Vermieter ausgegeben werden, gilt dies auch wenn die Kinder nun groß geworden sind oder gelten sie immer als Kleinkinder?
Danke und Gruß
14 Antworten
Neben den dir gesetzlich zustehenden mindestens zwei Sätzen sämtlicher Schlüssel muss der Vermieter zusätzlich benötigte Schlüssel auf Verlangen gegen Kostenersatz bereitstellen bzw. der persönlichen Beschaffung zustimmen. Bei Mietende sind auch die zusätzlichen Schlüssel dem Vermieter gegen Kostenersatz herauszugeben. Alternativ darf der Mieter diese in Gegenwart des Vermieters untauglich machen, wenn der die Kosten nicht erstatten will.
natürlich gelten kinder nicht immer als kleinkinder. wo ist das problem, den vermieter anzurufen?
Es geht mir um eine gesetzliche Grundlage,aber danke.
Hallo, ich würde hierzu mich an meinen Vermieter wenden mit der Bitte noch zwei weitere Schlüssel anfertigen zu lassen oder auszugeben falls vorhanden. Da du den Grund hierfür argumentativ belegen kannst sollte das kein Problem sein.
Du kannst pro Mitglied im Haushalt einen Schlüssel verlangen, also auch für deine Kinder.
Ein solches Gesetz existiert nicht.
Da es sich nicht um eine Schließanlage handelt, kannst Du einfach Schlüssel nachmachen lassen. Auf Deine Kosten, versteht sich.
Die musst Du bei Auszug dann entweder vernichten oder dem Vermieter geben.
Nenne doch bitte mal das entsprechende Gesetz.