Was zählt ehr?

2 Antworten

Ich rate einfach mal ins Blaue, dass es um eine Drogenfahrt (THC) geht und du nun -mehr oder weniger gleichzeitig- ein Schreiben von der Bußgeldstelle und dann eines von der FEB erhalten hast.

Sollte diese Vermutung falsch sein, vergiss das Nachfolgende, sollte ich richtig liegen, gilt dieses hier:

Meine habe ich jetzt 4 Monate Zeit oder muss ich ihn abgeben wenn ich de Brief von der führerscheinstelle erhalten habe?

Der Anhörungsbogen von der FEB ist Pflicht für die Behörde bevor sie dir deine Fahrerlaubnis entzieht. Darauf zu antworten macht wenig Sinn, da es sicher keine entlastenden Aussagen von dir gibt warum du unter berauschenden Mitteln gefahren bist. Somit kommt der Entzug der Fahrerlaubnis relativ zügig auf dich zu. Du kannst dich danach jedoch bei der Bußgeldstelle melden und angeben dass du das Fahrverbot umgehend antreten möchtest, das fällt somit in den Zeitraum des Entzuges und muss nicht nachträglich angetreten werden.

Um o. Frage zu beantworten: nein, du hast keine 4 Monate mehr Zeit, du musst deine Fahrerlaubnis abgeben sobald das Entzugsschreiben der FEB mit dem Termin kommt. Dabei ist es sinnvoll den FS "freiwillig" abzugeben, da somit wenigstens die Kosten des Entzuges entfallen.

Sperrfrist erhältst du nicht, heißt: du könntest den FS theoretisch sofort neu beantragen, bringt aber nichts, da du für die MPU erstmal Abstinenznachweise sammeln musst. Die MPU-Anordnung folgt, nachdem du einen Neuantrag gestellt hast.

Im Normalfall hast du eine Frist in der du den Führerschein abgeben musst. Angenommen du hast einen Monat Fahrverbot auferlegt bekommen… (das ging jetzt nicht aus deinem Beitrag hervor) … dann wird dir eine Frist von 4 Monaten gegeben. Zum Beispiel 1.2.2024 - 31.5.2024 .. in diesem Zeitraum musst du ihn dann abgeben. Zum Beispiel bei Polizeirevier um die Ecke. Beim abgeben nimmst du das Schreiben das du bekommen hast mit. Du kannst ihn dann nach einem Monat wieder abholen.

S4ns4n 
Fragesteller
 05.02.2024, 22:32

Ja ich hab von der bussgeldstelle eine 4 monatige frist für die Abgabe bekommen, knapp 2 Wochen drauf hat sich die führerscheinstelle gemeldet, in den schreiben steht das ich mich äussern kann bis 13. Und das ich den FS abgeben muss und kein Fahrzeug mehr führen darf.

Also doch keine 4 Monate

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drasse  05.02.2024, 22:52
@S4ns4n

das eine schreiben hat mit dem anderen nichts zu tun. Du musst den Führerschein abgeben für den Zeitraum des Fahrverbots. Das andere Schreiben ist ein anhörungsbogen in dem du deinen Fall schildern und gegebenenfalls Einspruch einlegen kannst. Einspruch solltest du allerdings nur einlegen wenn es zurecht wäre. Zu schnelles fahren zum Beispiel wird wohl keinem Einspruch Stand halten. Du hast ja nicht gesagt um was es genau geht. Daher kann man dir auch nur bedingt weiterhelfen. Aber die 4 Monate Frist zur Abgabe des Führerscheins sind fest. Viele die auf den Führerschein angewiesen sind legen einen Teil dieser Zeit in ihren Urlaub oder ähnlichem daher hast du auch die 4 Monate Zeit. Man kann diese Frist gegebenenfalls auch noch einmal verlängern wenn es Gründe dafür gibt

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