Was würde passieren?

2 Antworten

Nur mit einem separaten Gerichtsbeschluss, und den gibst nur bei dem begründeten Verdacht, dass in diesen Räumlichkeiten Beweismittel oder Tatverdächtige aufzufinden sind.

Üblicherweise enthalten sind im Gerichtsbeschluss neben der eigentlichen Wohnung Keller, Garagen und Kraftfahrzeuge der betroffenen Person.

Woher ich das weiß:Hobby

Guckst du keine Krimis?

Um eine Wohnungsdurchsuchung durchführen zu können, braucht es einen Durchsuchungsbeschluss, unterschrieben von einem Richter / Staastsanwalt / Steuerfahndung. Es sei denn, der Eigentümer/ Mieter der Wohnung stimmt zu. In jedem Fall bezieht sich der Durchsuchungsbeschluss konkret auf eine Wohnung / ein Einfamilienhaus / den dazugehörigen Garten. Es kann sogar sein, dass sich der Durchsuchungsbeschluss nur auf ein einzelnes Zimmer innerhalb einer Wohnung / eines Hauses bezieht.

Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei auch ohne Durchsuchungsbeschluss in eine Wohnung eindringen, muss das aber hinterher im Bericht schriftlich begründen.