Was wird geerbt?
Von Meiner Freundin der Onkel ist vor nun 1 1/2 Jahren gestorben. Da er noch ziemlich Jung war und es ziemlich unvorhersehbar kahm wurde glaube ich nie ein Testament geschrieben (zumindest wissen die von nichts). Das Problem ist das die Mutter von den beiden Söhnen ziemlich unverständlich handelt. Sie hat überall im Haus Kameras, ist Kontrollsüchtig, ist kaum Zuhause und die beiden haben generell garkeinen Draht zu ihr zudem sie noch andere Kinder irgendwo hat was die Söhne erst seit Kurzem herausgefunden haben. Nun hat es bei denen Richtig geknallt und die Söhne hatten eine ziemlich krasse Außeinandersetzung mit ihr und ihrem neuen Freund. Daraufhin haben die beiden in ihren Unterlagen gestöbert und diversen ungeöffnete Orangene Briefe gefunden. Die beiden wollen ihr Erbe, das Haus verkaufen und endlich von ihr Weg. Jedoch steht nun die befürchtung im Raum das die beiden durch ihre Handlungen welche vermutlich schon vor dem Tod des Vaters da waren, einen großen Schuldenberg erben werden. Nun endlich zur Frage:
Nehmen wir an sie hatte vor dem Tod des Vaters schon schulden angehäuft. In diesem Falle würden diese Schulden doch aufgrund dessen das sie Verheiratet waren auch zur hälfte beim Vater liegen oder nicht ? Das würde dann doch im Umkehrschluss bedeuten das diese Schulden auf die Kinder zutreffen würden oder ?
Und wenn sie nun auch nach dem Tod das Haus stark verschuldet hat indem sie Rechnungen einfach ignoriert hat, würden diese Schulden doch auch auf die beiden Söhne anteilig wirksam werden oder ?
2 Antworten
Na ja es ist offensichtlich nicht das Problem deiner Freundin, da sie nach einem Onkel, der verheiratet war und Kinder hat, nicht erbt
Die Kinder des Verstorbenen sind offenbar volljährig - dann hätten sie sich auch selbst kümmern können.
Wenn der Verstorbene gemeinsam mit seiner Frau eine Immobilie besaß, relativ jung verstorben ist, dann ist es durchaus möglich, dass das Haus noch verschuldet war.
Ohne Testament erbt die Witwe die Hälfte und alle leiblichen und adoptierten Kinder teilen sich die andere Hälfte. Was nun Erbmasse des Verstorbenen ist, müssen die Erben schon selbst klären.
Ohne Zustimmung der Mutter werden sie das Haus nicht verkaufen können und bevor sie es verkaufen, muss zuerst einmal geprüft werden, ob bereits ein Erbschein beantragt wurde.
Unter Umständen sollten die Kinder zum Anwalt, wenn sie sich erst nach 1.5 Jahren und einem Krach um die Problematik bemühen.
Eigentlich hätte man dies Kurz nach dem Tod abklären können. Hat der Onkel keine eigenen Kinder, erben die Eltern und Geschwister. Besteht das Erbe aus Schulden, kann man dieses ausschlagen. Gibt es Geld, wird es geteilt. Am einfachsten wäre es in der vorhandenen Situation, sich einen Anwalt für erbrecht zu nehmen bzw. erstmal ein Beratungsgespräch zu führen. Alle weiteren Schritte können so beleuchtet und angegangen werden.