Was tun, wenn man eine Person sieht, die zur Fahndung ausgeschrieben ist?
Hallo Community,
Habe neulich auf der Seite der Polizei gesehen das Personen gesucht werden.
Eine davon ist mir neulich eventuell begegnet (könnte sein). Bin mir aber nicht sicher.
Wie muss ich reagieren nach der Begegnung. Eine Polizeidienstelle anrufen oder wo kann ich anrufen oder kontaktieren?
6 Antworten
Der Polizei sagen, wann und wo Du diese Person gesehen hast, da reicht auch wenn du 110 wählst
Was man tun soll?
Das steht auf den Seiten, auf denen die Polizei die Suchmeldung veröffentlicht!
Beispiel:
https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/BekanntePersonen/NVF/Sachverhalt.html
Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon
Sachbearbeitende Dienststelle:
LKA Nordrhein-Westfalen
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 939-6521
Darüber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.
Ganz einfach!
Ganz normal anrufen und das "Problem" schildern. Die werden das dann an die zuständigen Personen weitergeben.
Lg
Die Dienststelle anrufen (NICHT DEN NOTRUF❗)
Manche schreiben ich soll den Notruf wählen. Was nun?
110 wählen natürlich.
Eben nicht. Die Gefahr kann nicht eingeschätzt werden, daher handelt es sich nicht um einen Notfall. Und JEDE Polizeidienststelle eines Kreises ist 24/7 besetzt.
Wirklich? Und was dann sagen? Das man einer Person begegnet ist?
Am Telefon werden dir dann die wichtigsten Fragen gestellt zb wo er sich zuletzt aufhielt.
Okay also den Notruf ist solchen Fällen erlaubt. Das wolle ich wissen. Dankeschön! 👍