Was tun wenn Lehrer zu Unrecht beschuldigt?
Meine geschichts Lehrerin meint ich hätte was aus dem Internet abgeschrieben was ich sicher nicht getan habe. Ich habe es versucht so nett wie es geht ihr beizubringen dass ich es wirklich nicht getan habe. Sie war daraufhin wütend und fand mein Verhalten “respektlos” weil ich es ihr gesagt habe dass es nicht stimmt. Sie hat auch keine wirkliche Beweise dass ich es angeblich aus dem Internet geklaut habe (was ich nicht getan habe ich saß an den Aufgaben 3 Stunden). Was soll ich nun tun? Das Fach ist mündlich und die Lehrerin kann mich nicht ausstehen und wird mir mit Sicherheit eine schlechte Note geben (für die Aufgabe hab ich jetzt eine ungerechte 6 bekommen) sie hat mich für etwas beschuldigt was ich nicht getan habe und hat nicht mal Beweise dafür. Was kann ich nun tun? Mit ihr sprechen geht scheinbar nicht da sie stur ist.
mit freundlichen Grüßen
nylar
3 Antworten
Am besten schreiben deine Eltern einen Brief an die Rektorin. Da ich nicht möchte, dass eine unschuldige Person eine nicht verdiente Note erhält, schreibe ich dir den Text.
Sehr geehrte Frau (Name der Rektorin)
unsere Tochter hat uns mitgeteilt, dass die Geschichtslehrerin ihr die Note ungenügend vergeben hat, mit der Begründung sie habe etwas aus dem Internet abgeschrieben. Unsere Tochter sprach die Lehrerin daraufhin an und hat ihr gesagt, sie habe nichts aus dem Internet abgeschrieben und falls doch, dann solle die Lehrerin es bitte beweisen. Die Lehrerin bleib jedoch uneinsichtig und bleibt bei der Auffassung, dass unsere Tochter etwas aus dem Internet abgeschrieben haben soll.
Daher haben wir die bitte, dass Sie als Schulrektorin dies klären.
Da die Lehrerin behauptet unsere Tochter habe etwas aus dem Internet abgeschrieben, so soll die Lehrerin es auch bitte beweisen, denn die Beweislast liegt eindeutig bei der Lehrerin. Und wenn sie ja der Meinung ist, dass etwas aus dem Internet entnommen wurde, dann wird es nicht sonderbar schwer sein, dies zu beweisen sein.
Sollte die Lehrerin dies nicht beweisen können, dann erachten wir es als selbstverständlich, dass die Note unserer Tochter von einer anderen Lehrerin objektiv benotet wird.
Andernfalls sind wir gezwungen uns mit dem Schulamt in Verbindung zu setzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Vielen dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift~~~~
Name
Rede mit deinen Eltern. Geht zur Schulleitung. Mehr kann ich dir nicht empfehlen, sry :(
Man könnte bei der Schulleitung nachfragen.
Du wirst aber das Gegenteil nicht beweisen können