Was tun um diesen Rollen zu fahren?
Ich bin momentan 17 Jahre alt und habe den Führerschein für begleitetes Fahren und somit auch AM Führerschein. Hier dürfe ich Roller mit max 50ccm und Höchstgeschwindigkeit von 45kmh (ich weiß dass es durch Baujahr variieren kann zB vor Baujahr 2002 = 50kmh) fahren. Problem ist jetzt, dass ich einen Roller besitze, der Baujahr 2002 ist und 50kmh fahren kann. Dafür reicht AM Führerschein ja nicht aus. Was müsste ich also tun, dass ich diesen Roller fahren dürfe. Müsste ich nochmal einen anderen Führerschein machen? Oder müsste ich nochmal in die Fahrschule?
3 Antworten
Was heißt "Baujahr 2002"? Auch im Jahr 2002 sind natürlich Kleinkrafträder oder Kleinkraftradroller, die noch der alten Regelung entsprachen erstmals in den Straßenverkehr gekommen. Dafür gab es Übergangsvorschriften. Sonst hätten die Hersteller und Händler alle bis zum 31.012.2001 produzierten, aber nicht mehr verkauften Fahrzeuge verschrotten müssen.
Du hast doch sicherlich auch die originale Betriebserlaubnis, aus der hervorgeht, dass es sich um einen Kleinkraftradroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h handelt. Wenn dieses Fahrzeug nicht mehr bestimmungsgemäß hergestellt worden wäre, dürfte es kein Kleinkraftradroller mehr sein.
Auch für einen Scooter aus BJ 2002 mit 50 ccm / 50 KM/h reicht Deine Fahrerlaubnich BF17 mit integrierter Klasse AM aus, wenn dieses Fahrzeug SO ganz legitim aus Asien o.Ä. in die EU importiert wurde mit Freigabe durch das KBA zur Nutzung in Deutschland per (DEUTSCHER) ABE.
Der gilt auch für 50kmh..
Aber er ist Baujahr 2002, ich darf nur die, die vor Baujahr 2002 liegen und 50kmh haben, fahren. Alle die nach dem 31.12.2001 sind, dürfen nur 45kmh mit dem AM Führerschein haben, um diese zu fahren
Ja stimmt schon, also müsste es theoretisch gehen?