Was tun bei: Erststudium statt Zweitstudium angegeben?

1 Antwort

Ich studiere in einer Hochschule in Rheinland-Pfalz wo die Studiengebühren für das Zweitstudium bei 650 € liegen. Da ich es als Erststudium angegeben habe, habe ich so einen hohen Betrag nicht bezahlt. 

In Rheinland-Pfalz gibt es beim Erststudium keine Studiengebühren. Erst fürs Zweitstudium werden 650€ fällig.

Heißt du studierst nun 2 Semester ohne diese Gebühren zu bezahlen. 1300€ sind der Hochschule somit entgangen.

Was sollte ich in dieser Situation tun und welche Konsequenzen könnte die falsche Angabe haben?

Ich würde davon ausgehen, dass du die Studiengebühren inkl. eine Strafgebühr bezahlen müsstest, sobald es herauskommt.

Da Falschangaben zu einer Exmatrikulation führen können, könnte auch das natürlich passieren. Du möchtest dich sowieso abmelden, daher dürfte das kein Problem sein.

Aber das die Rechnung nach Hause kommt, davon müsstest du zu 100% ausgehen, sofern es auffliegt.

Obs rechtliche Folgen hätte? Glaub die schicken erstmal nur ne Rechnung...