Was soll diese Karikatur darstellen und was kann man daraus schließen?

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Der Mann links unten stellt einen Richter im Bundesverfassungsgericht dar. Es geht um die Debatte um die Tarifeinheit bei Gewerkschaftsverhandlungen, bei dem der hungrige Riesenfisch auf kleine Gewerkschaften blickt um es zu schlucken. Es geht darum dass nur mit vermeintlich größten Gewerkschaften verhandlen werden müssen und die anderen es als Ergebnis übernehmen. Es schwächt enorm die Possition anderer Gewerkschaften und der untere Fisch macht es deutlich dass mit dem Ergebnis nur noch Streik zu entgegnen ist. Ein Umstand der eigentlich mit der Praxis umgehen werden soll. Der kleinere Fisch fragt resigniert ob er das letzte Mittel damit überhaupt noch einsetzen kann.

Die Karikatur ist wohl nicht ganz aktuell. Schau mal HIER:

Unter dem Begriff Tarifeinheit wird der Rechtsgrundsatz verstanden, dass in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag anzuwenden ist. Es handelt sich um eine Kollisionsregel für den Fall der Tarifkonkurrenz in einem Arbeitsverhältnis (Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis) oder für den Fall der Tarifpluralität in einem Betrieb (Tarifeinheit im Betrieb), also für solche Fälle, in denen mehrere Tarifverträge auf denselben Sachverhalt anwendbar sind.
Der Grundsatz der Tarifeinheit war in Deutschland bis Anfang 2010 aufgrund einer über Jahrzehnte andauernden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltendes Recht. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bestimmte damit den anzuwendenden Tarifvertrag, wenn mehrere Tarifverträge dieselbe Tätigkeit regelten. Am 27. Januar 2010 beschloss der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts, im Falle der Tarifpluralität nicht mehr an der bisherigen Rechtsprechung festhalten zu wollen.[1][2] Am 23. Juni 2010 schloss sich der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in zwei Beschlüssen dieser geänderten Rechtsauffassung an. Damit wurde der Grundsatz der Tarifeinheit für den Fall der Tarifpluralität aufgegeben.[3][4][5] Es gebe keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen könnten.
Seit dem 10. Juli 2015 gilt in Deutschland das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz).[6] Es sieht vor, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen Tarifvertrags im Betrieb die meisten Mitglieder hat (§ 4a Tarifvertragsgesetz). Das Gesetz wurde von Gewerkschaften und Opposition scharf kritisiert und war Gegenstand mehrerer Verfassungsbeschwerden. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Juli 2017, dass das Gesetz im Sinne einer Stärkung kleinerer Gewerkschaften nachzubessern sei.

Der Typ auf dem Bild ist ein Verfassungsrichter.