Was passiert?

4 Antworten

Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe musst Du auch nicht befürchten, da gibt es für dich Sozialstunden wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Eine Sperre bis dir eine Fahrerlaubnis erteilt werden kann, wird sich wenn auf 6 bis 12 Monate belaufen.

Straßenverkehrsgesetz (StVG),§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist

Für Dich als Minderjähriger gäbe es statt der Geldstrafe etliche Sozialstunden.

Und mit 18 machst Du dann ganz sicher keinen Führerschein.

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.