Was passiert wenn man sich in Kinofilm schmuggelt?
Wenn ich einfach in einen Horrorfilm anstatt einen Film ab 12 gehe, was passiert dann? Bzw wenn ich erwischt werde?
7 Antworten
Du kriegst Hausverbot, eine Vertragsstrafe von mind. 50.--€ und eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen und evt. auch von den Eltern ( von deinen Eltern abhängig, je nach dem ob sie es lustig finden, dass sie das Kind auf der Polizeiwache abholen müssen bzw. das Kind von der Polizei nach Hause gebracht wird)
Vom Kino aus max. Hausverbot.
Wenn es sehr spät ist, dann greift auch das Jugendschutzgesetz & je nach Alter & Uhrzeit könntest auch von der Polizei nach Hause gefahren werden oder deine Eltern müssen dich abholen.
Lg
Ich habe insgesamt gut 100000 Punkte, aber rate mal, wie oft ich mit meiner Einstellung schon gesperrt wurde.
Einen Grund ihn nach Hause zu fahren, bzw die Eltern zur Abholung bewegen.
Außerdem hat mein Status gar nichts mit dem Thema zu tun.
Hier ist eher Recht als Film relevant :))
Du glaubst doch wohl nicht allen ernstes, dass ein Kino einen 12 Jährigen um ca 0 Uhr auf die Straße setzt?
Auch wenn der Fall unwahrscheinlich ist.
Einfach mal theoretisch betrachtet :3
[ironie] Na, wenn der Community-Experte für Filme das sagt, dann wird es wohl stimmen. [/ironie] Wieso sollte denn bitte der Fragesteller je nach Uhrzeit und Alter nach Hause gefahren werden? Und wieso sollte der Kinobetreiber, die Polizei rufen? Damit er die 50000 Euro Bußgeld bezahlen kann. Mich nervt der ganze Quatsch, der hier gepostet wird. Und wieso sollte sich das Jugendschutzgesetz für den Fragesteller interessieren? Was hat der Fragesteller denn böses gemacht, wenn er das Ticket bezahlt hat?
Wenn das Kino ganz fies ist, dann gibt's 'ne Anzeige wegen Leistungserschleichung. Denn du hast für den Horrorfilm keine gültige Eintrittskarte. Ansonsten in der Regel Hausverbot und eine Strafgebühr, das steht aber sicher in den AGBs des Kinos.
Ich habe die Fragestellung so verstanden, dass er Tickets für den FIilm hat. In der Fragestellung wird nicht eindeutig und nicht angedeutet, dass er keine Tickets für den Film hat.
"Wenn ich einfach in einen Horrorfilm anstatt einen Film ab 12 gehe"
Damit dürfte er also nicht die entspechende Karte haben.
Der Satz ist nicht eindeutig, aber das ist Interpretationssache.
Warum sollte man in einen anderen Film gehen wollen als den, für den man an der Kinokasse bezahlt hat? Und warum sollte man sich in einen Film "schmuggeln" wollen (wie es oben in der Frage steht), wenn man eine gültige Karte hat? Warst du schonmal in einem Kino?
Da gibt's nix zu interpretieren, worauf der Fragesteller hinauswill, scheint dem Großteil hier klar zu sein. Wenn alle bis auf du es verstanden haben, dann könnte es daran liegen, dass ...
- ... alle anderen doof sind
- ... du gerade ein bisschen begriffstutzig bist oder bis aufs Blut bei deiner Überzeugung bleibst, auch wenn die hier schon mehrfach wiederlegt wurde.
Abgesehen davon, dass du das psychisch vielleicht nicht verkraften kannst, werden eventuell deine Eltern Probleme bekommen. Sie haben eine Aufsichtspflicht für dich zu tragen und außerdem kann der Kinobetreiber auch verklagt werden und muss Strafe zahlen.
Toenchen: bitte noch einmal nachdenken, was du da eigentlich wildes geschrieben hast.
Wieso sollten die Eltern Probleme bekommem? Dazu besteht kein Anlass. Wieso sollte der Kinobetreiber verklagt werden? Fahrlässige Körperverletzung, weil der Fragesteller psychisch erkrankt ist, nachdem er den Film gesehen hat? Höchst unwahrscheinlich.
Psychisch erkrankt u. psychisch nicht verkraften ist zweierlei!
Lies mein Kommentar nochmal. Das "psychisch erkrankt" bezieht sich auf das Verklagen.
1. Die Eltern haben eine Aufsichtspflicht und dem unmündigen Minderjährigen ist es nicht erlaubt sich alleine eine Kinokarte zu kaufen. Wenn er dann noch in einen anderen Film geht ist das sowieso verboten, da er ja für einen anderen Film bezahlt hat.
2. Fahrlässige Körperverletzung, Blödsinn! Aber wenn der Fragesteller Psychische Schäden davonträgt und die Eltern davon etwas mitbekommen, können die Eltern den Kinobetreiber verklagen. Da der Kinobetreiber 1. einen unter 14-Jährigen keine Kinokarte ohne einen Erwachsenen an seiner Seite verkaufen darf und 2. dafür zu sorgen hat, dass keine Unbefugten Personen in den Kinosaal kommen.
Der Fragesteller kann eine Kinokarte kaufen und das Geschäft is gültig (nicht schwebend unwirksam), da es in Taschengeldhöhe ist. Beschränkt geschäftsfähig
Die Eltern haben tatsächlich die Aufsichtspflicht: aber nicht immer und überall.
"1. einem (Rechtschreibfehler) unter 14-Jährigen keine Kinokarte ohne einen Erwachsenen an seiner Seite verkaufen darf" Doch darf er. Der Kinobetreiber darf ihn nur nicht in den Film reinlassen. Wenn er psychische Schäden davon trägt, ist es sehr wohl fahrlässige Körperverletzung.
"2. dafür zu sorgen hat, dass keine Unbefugten Personen in den Kinosaal kommen." Das ist doch die Sache des Betreibers.
Ich kann deinen sehr langen Kommentar übrigens in einem Satz zusammenfassen - wieso hast du das nicht getan?
Ich rate dir übrigens noch, die Fälle in der deutschen Sprache zu wiederholen.
LG
Es kann passieren das wenn du erwischt wirst, dass du Hausverbot bekommst und evtl. die Kontakt mit deinen Eltern aufnehmen denn wenn die Betreiber wollen das du dich ausweisen sollst. Können diese so die Eltern kontaktieren oder auf einfachste Art die Polizei verständigen die dich dann nach Hause begleiten.
LG Marcel
Wieso sollte die Polizei verständigt werden? Der Fragesteller hat doch garnichts verbrochen im Gegensatz zu dem Kinobetreiber.
Da aber die Eltern eine Aufsichtspflicht zu tragen haben, werden die sehr wohl miteinbezogen. Das geht am Einfachsten mit der Polizei.
Der Fragesteller hat doch garnichts verbrochen im Gegensatz zu dem Kinobetreiber.
Oh doch, der Fragesteller hätte in dem Falle auch was verbrochen.
Ich würde die Fragestellung so interpretieren, dass der Fragesteller sich Karten für einen FSK12-Film kaufen und dann in den Horrorfilm reingehen will.
Naja, wenn der Fragesteller eine Karte für den Horrorfilm hat, dann könnte er die einfach benutzen und alles wäre gut. Dann müsste er sich nicht "in Kinofilm schmuggeln", wie er in der Frage schreibt.
Ich hab aber mal ins Profil des Fragestellers geguckt. Er ist 13 Jahre alt ist, daher ist sehr wahrscheinlich die FSK sein eigentliches Problem.
Warum sollte man sich in ein Kinoflim schmuggeln, wenn man gültige Karten hat? denk doch mal nach. ;)
Kannst du mir mal verraten, wieso du hier so arrogant und borstelig gegen andere bist ? Seit einer Woche dabei und gut 200 Punkte, aber Platin-Fraganten zusammenstauchen ;-) Wenn du dich mit jemandem um das JuSchG prügeln musst, dann nimm gern mich. Ansonsten bleibt die Info, das in so einer Situation nicht nur ein Gesetz gelten muss, sondern durchaus auch andere Gesetze passen. Die Aufsichtspflicht der Eltern z.B. findest du eher im BGB. Und nun calm down und benehmt euch.