Was passiert wenn man einen Unfall verursacht?
Der für einen anderen Beteiligten tödlich endet?
Der für einen anderen Beteiligten mit schweren Verletzungen ( eventuell auch Folgeschäden) endet?
Die Ursache ist nicht fahrlässigem Verhalten wie: Drogen, Alkohol, Raserei etc.
Sondern z.B
- Bei der Kollision mit einem Tier verliert man die Kontrolle über das Fahrzeug
- Man landet im Bankett und gerät beim Gegenlenken in den Gegenverkehr
- Man fährt einen Fußgänger an der plötzlich vor des Fahrzeug läuft
Was passiert in diesen Fällen?
Wird man verurteilt?
Wann ja welche Strafe bekommt man?
Geldstrafe?
Bewährung?
Welche weitern Folgen hätte eine Bewährungsstrafe?
Bekommt man ein Fahrverbot?
Muss man Schmerzensgeld bezahlen?
Muss man Rente bezahlen?
Oder bezahlt alles die Versicherung?
Wird man von der Versicherung gekündigt?
6 Antworten
Bei Unfällen mit Personenschaden oder Toten wird grundsätzlich erstmal eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung gefertigt.
Das klingt aber erstmal schlimmer als es ist.
Der Grund ist ganz einfach: wenn niemand einen Fehler macht, passieren selten Unfälle. Daher wird eine Anzeige gefertigt um eine Grundlage für Ermittlungen zu schaffen.
Stellt sich bei diesen heraus, dass der Fehler nicht vermeidbar war o.ä. wird das Verfahren eingestellt und die Story hat sich erledigt.
Für etwaige Sachschaden gibt es dann die Versicherung.
Hi, die Strafe bei fahrlässiger Tötung richtet sich nach dem Grad der Fahrlässigkeit. Bei einer leichten Fahrlässigkeit bleibts zumeist bei einer Geldstrafe.
Eine Bewährungsstrafe hätte nur die Folge, dass sie in einem Führungszeugnis auftauchen würde.
Fahrverbot oder Entzug entscheidet das Gericht individuell.
Zivilrechtliche Folgen wie Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Erwerbslosenrente sind Sachen für die Versicherung.
Wenn das ganz eben so passiert ist, das dich keinen Fahrlässigkeit oder Vorsatz treffen, passiert dir gar nichts.
Deine Versicherung bezahlt alle was nötig ist im Rahmen der Deckungssumme. Du selbst kommst straffrei davon
Um zivilrechtliche Ansprüche kümmert sich vollständig die Kfz Haftpflichtversicherung.
Strafrechtlich kommt eben drauf an wie es passiert ist. Es gibt die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung.
Keine Strafe ohne Schuld.