Was passiert, wenn man bei der "Notdurft" im wald oder in einen Park erwischt wird?

3 Antworten

öööhhhh....bild-beweis? no way! eingriff in die persönlichkeitsrechte und rechte am eigenen bild! wenn jemand diese bilder dem ordnungsamt vorlegt und du ihn anzeigst...dann hat der weitaus größere probleme wie du! ;-) fürs wildpinkeln gibt es, wenn überhaupt, eine ordnungswidrigkeit von 20.-€

dem fotografen wird's egal sein, ob man das darf oder nicht, hauptsache ein super video für tiktok oder andere plattformen.

und die "erregung öffentlicher ärgernis" als straftat ist davon abhängig, wieviel öffentlichkeit gerade dabei war.

in bezug auf die umweltverschmutzung muss man in betracht ziehen, dass schließlich alle tiere im wald dort ihre "geschäfte" machen, also kein thema

HfPol110  19.01.2022, 11:17

Wieso sollte das auf den 183a STGB zutreffen?

Wo liegt die sexuelle Handlung?

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noname68  19.01.2022, 11:19
@HfPol110

der paragraf behandelt "wildpinkeln" und keine sexualdelikte. wenn du schon das StGB zitierst, dann bitte richtig.

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HfPol110  19.01.2022, 12:05
@noname68

Ne, eigentlich nicht. 183a ist Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und das hat mit dem was du sagst, nichts zu tun.

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im Park schon, im Wald interessiert es nicht.