Darf man im Wald abseit der Wege querfeldein laufen? also z.B. im Gebirge auch mal einfach vom weg runter und nach oben?
2 Antworten
Grundsätzlich gibt es in den Landeswaldgesetzen ein Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht. Aufgrund dessen kannst du im Wald rumlaufen wo du willst.
ABER !
In geschützten Wälder kann das natürlich eingeschränkt sein. Solche Wälder findet man in Nationalparks, Naturwaldreservate, Landschaftsschutzgebiete, Biospährenreservate, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Schutzwürdigen Biotopen oder Fauna–Flora–Habitat-Gebieten. In den Gebieten kann die Wegepflicht auch außerhalb von Wäldern gelten.
Grundsätzlich sollte man den Lebensraum achten und schützen. Also vermeidet man wo es geht abseits der Wege zu wandeln.
Abgesehen davon dass es soweit ich weiss verboten ist, kann das in den Bergen auch sehr gefährlich werden. Man weiss nie wann es plötzlich steil wird. Ich bin oft in den Bergen auf Trampelpfaden unterwegs und ich habe gelernt dass man vorallem im Gebirge stets auf den Wegen bleibt.
Ich würde dir davon abraten, da es 1. Verboten ist und 2. auch super gefährlich ist, vorallem in den Bergen.