Was passiert wenn ich im Hartz 4 mein Auto verkaufe?

6 Antworten

Jeder der H4 Bezieht kann und darf eine gewissen Betrag frei Verfügbar BAR in seiner Wohnung Aufbewahren ohne das das Jobcenter was dagegen machen kann.

Mit 53 Jahren dürfte ich z.B: 7750 € BAR an Vermögen in meiner Wohnung haben.

Vermnögendswirksame Leistungen dürfen so bis zu 50.000€ vorhanden sein.

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/vermoegen/

Grundsätzlich darf Ihr ganzes Vermögen angerechnet werden. Es gibt aber ein sogenanntes Schonvermögen. Das heißt, dass das Jobcenter pro Person Vermögen in Höhe von mindestens 3.100 EUR nicht anrechnen darf. Diesen Betrag dürfen Sie immer besitzen und bekommen trotzdem Ihre vollen Leistungen vom Jobcenter. Darüber hinaus dürfen Sie pro vollendetem Lebensjahr ein weiteres Vermögen in Höhe von 150 EUR angesparen. Hier gibt es aber in § 12 SGB II eine Obergrenze, die sich nach Ihrem Geburtsdatum richtet:

Geburtsdatum max. Höhe des Freibetrages

01.01.1948 bis 31.12.1957 9.750 EUR

01.01.1958 bis 31.12.1963 9.900 EUR

ab 01.01.1964 10.050 EUR

Minderjährige3.100 EUR

Wird meine Altersvorsorge als Vermögen angerechnet?

Vom Staat geförderte Altersvorsorge wie beispielsweise die Riester-Rente findet bei der Anrechnung auf Hartz 4 keine Berücksichtigung. Der Vermögensfreibetrag ab dem Jahr 2008 beträgt jährlich 2.100 EUR. Für die Jahre 2006 und 2007 gab es noch einen Freibetrag in Höhe von 1.575 EUR jährlich.

Für private Altersvorsorgen sieht das Gesetz einen Freibetrag in Höhe von 750 EUR je Lebensjahr vor. Dieser Freibetrag gilt ab dem 17.04.2010. Vor diesem Datum betrug der Freibetrag 250 EUR pro Lebensjahr. Um diese Freibeträge jedoch zu erhalten, muss die Verwertung dieser Altersvorsorge ausgeschlossen sein. Dies ist durch einen vereinbarten Verwertungsausschluss möglich. Auf diesen Verwertungsausschluss muss der Leistungsträger dich als Leistungsempfänger auch bei Antragstellung hinweisen.

Wird mein Auto als Vermögen angerechnet?

Ein angemessenes Auto darf nicht als Vermögen angerechnet werden. Grundsätzlich darf Ihr Auto, nach Abzug von Kredit- oder Finanzierungskosten, den Wert von 7.500 EUR nicht überschreiten, sonst gilt es als unangemessen. Sollte das KFZ diesen Wert übersteigen, bedeutet dies aber nicht sofort, dass es auch verwertet werden muss. Vielmehr wird im Einzelfall geprüft, ob dieses KFZ aufgrund gewisser Umstände benötigt wird. Solche Umstände sind z. B. ein behindertengerechtes Auto, welches eine besondere Ausstattung aufweist oder ein größeres Auto aufgrund der Anzahl der Familienmitglieder.

Von Experte GerdausBerlin bestätigt

Hast Du sonst kein Vermögen oder kommst dann nach dem Verkauf ( Sonderregelung wegen Corona bis 31.12.2022 nicht berücksichtigt ) nicht über dein dir zustehendes Schönvermögen von 150 € pro Lebensjahr + 750 € für notwendige Anschaffungen, min. aber 3100 € und 750 € für notwendige Anschaffungen ( gilt unter 21 Jahren ), dann passiert da gar nichts bzw. darf nichts passieren, weil das geschützte Vermögen ja vorher schon vorhanden war.

Wer sollte es Dir wegnehmen?

Du darfst aus Deinem Eigentum verkaufen, was Du willst. Ergoogel Dir mal den Begriff "Vermögensumwandlung" :)

Es wäre nur praktisch, wenn das Jobcenter von der Existenz des Fahrzeugs weiß/wußte. Andernfalls kämst Du in Erklärungsnot.

Und es wäre praktisch, wenn der Verkaufserlös das für Dich zulässige Schonvermögen von der Höhe her nicht übersteigen würde.

Solche Sachen laufen unter Vermögensumwandlung, da das Auto ja bereits zu deinem Vermögen zählt wird das nicht als "Gewinn" betrachtet. lediglich als umtransferierung

Klar darfst du es behalten, es wird allerdings von den HartzV Leistungen abgezogen