Was passiert mit Wohnungseigentum bei stationärer Pflege im Heim?
Folgendes (fiktives) Szenario: ich bin verheiratet; ich besitze eine (bezahlte) Eigentumswohung (nur ich stehe im Grundbuch). Gesetzt den Fall, dass ich als Pflegefall in ein Heim muss, was passiert mit der ETW und was passiert mit meiner Ehefrau? kann sie dort wohnen bleiben, muss sie umziehen um die Whg. zu Geld machen zu können für das Heim? Andere Verwandte (Eltern, Kinder, Cousin etc.) sind nicht vorhanden.
3 Antworten
Du solltest Deine Ehefrau mit ins Grundbuch eintragen lassen, schon allein um ihr eine eventuelle Erbschaftssteuer zu ersparen. Wenn Du dann gleich noch ein lebenslanges, kostenfreies Wohnrecht als Nießbrauch eintragen lässt, ist Deine Frau abgesichert, denn selbst im Falle einer Zwangsversteigerung, kauft niemand eine Wohnung mit eingetragenem Nießbrauch.
Hier habe ich etwas im Netz gefunden: https://schwaebische-liegenschaften.de/immobilienverkauf-im-pflegefall/
Wenn Deine Frau genug Einkommen hat, kann sie das bezahlen, was Du zu wenig an Einkommen hast.
Ist das nicht der Fall, kann es durchaus sein, dass die Wohnung verkauft werden muss.
Die Wohnung muss nur zu Geld gemacht werden, wenn Du den Eigenanteil für's Pflegeheim nicht anderweitig stemmen kannst.