Was passiert danach, Geldscheine?

5 Antworten

Das Inverkehrbringen von  Falschgeld ist nach § 147 StGB eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da bereits der Versuch strafbar ist, muss mit den Blüten noch nicht einmal etwas tatsächlich bezahlt worden sein

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch wenn du sagst es wäre unabsichtlich

juergen63225  12.04.2020, 16:25

Unsinn ... jede Straftat setzt die Absicht voraus.

Den Schaden hat man trotzdem, weil der Schein eingezogen wird.

Wenn allerdings Zweifel and der Unwissenheit bestehen, kann es zu weiteren Ermittlungen führen, z.B. Hausdurchsuchung. Aber wer auf einen falschen fuffziger reingefallen ist .. der macht sich nicht strafbar wenn der dann an der Kasse auffliegt.

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Es gibt auf jeden Fall eine Anzeige....

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder

3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Wenn dir nicht bekannt ist, dass es sich um Falschgeld handelt, wird dir auch nichts passieren. Kommt es zur Anzeige bei der Polizei, so wirst du gefragt, woher du das Geld hast. ... falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dann wird überprüft woher du das hast. Wenn du nichts dafür kannst, passiert nichts.

DawidK  12.04.2020, 16:14

laut meinen wissen ist egal ob du nichts dafür kannst.

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Emily15fifteen 
Fragesteller
 12.04.2020, 16:16

Also wenn jemand behauptet, dass er das Falschgeld von einer Kassiererin bekommen hat und sich nicht mehr erinnert wo er das erhalten hat, kommt man dann davon?

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