Was muss passieren, damit vor dem Gericht begleiteter Umgang beschlossen wird?

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Wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vater während des Umgangs erheblich gegen das Kindeswohl handelt. Also z.B. das Kind misshandelt, das Kind entführt, sich mit dem Kind an gefährliche Ort begibt oder ganz einfach ein Kleinkind vernachlässigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

wenn er das kind misshandelt oder missbrauchen könnte.