Was muss man nach Abbruch der Ausbildung alles beachten?

3 Antworten

Melde dich sofort bei der Arbeitsagentur Arbeits- bzw Ausbuildungssuchend. Dann bist du weiter versichert. Alles andere, ob und welche Gelder dir zustehen, welche Formulare du ausfüllen musst usw, wird dann direkt vor Ort geklärt.

Ja, du musst dich ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit melden. Sofort.

Als erstes sofort Agentur für Arbeit informieren. dann wird geklärt ob du Anspruch auf arbeitslosengeld 1, arbeitslosengeld 2 oder keine Ansprüche. möglicherweise bist du noch familienversichert

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen